Verbot zweier Versammlungen

  • veröffentlicht am 12.05.2023 14:05 Uhr
  • Polizeibericht
Verbot zweier Versammlungen
automatisch erstelltes Symbolbild des Polizeiberichts

Nr. 0744
Nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse sowie der Abwägung sämtlicher Interessen – insbesondere dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit – hat die Polizei Berlin heute zwei für das bevorstehende Wochenende angezeigte Versammlungen sowie die Durchführung jeder Ersatzveranstaltung bis zum 15. Mai 2023 in Berlin verboten.
Basierend auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und auch der jüngeren Vergangenheit, weitergehenden Erkenntnissen und Erstellung einer Prognose hat die Prüfung der Versammlungsbehörde ergeben, dass die unmittelbare Gefahr besteht, dass es bei den Versammlungen zu

  • volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen,
  • Gewaltverherrlichungen,
  • dem Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch zu Einschüchterungen sowie
  • Gewalttätigkeiten

kommt.

Die Verbote betreffen folgende Versammlungen:

Samstag, 13. Mai 2023

  • „Friedenskundgebung für vertriebene Völker“
    Aufzug, 13.30 bis 18 Uhr, Pariser Platz mit 100 angezeigten Teilnehmenden

Sonntag, 14. Mai 2023

  • “Solidarität mit dem palästinensischem Volk”
    Aufzug, 14 bis 18 Uhr, Rathaus Neukölln über Erkstraße, Sonnenallee bis zum Hermannplatz mit 100 angezeigten Teilnehmenden
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