Zwei Polizeieinsätze nach gefährlichen Körperverletzungen und Bedrohung mit Messer

  • veröffentlicht am 04.05.2025 17:05 Uhr
  • Polizeibericht

Polizeimeldung vom 04.05.2025

Steglitz-Zehlendorf

Nr. 1107
Gestern Nachmittag eskalierte ein Streit im Ortsteil Nikolassee. Gegen 16:45 Uhr wurde die Polizei in die Potsdamer Chaussee alarmiert. Nach bisherigen Erkenntnissen kam es zu einem Streit, bei dem ein 18-Jähriger einen 29-Jährigen mit einem Küchenmesser bedroht haben soll. Daraufhin habe ein 22-Jähriger ein Reizgas gezogen und in das Gesicht des 18-Jährigen gesprüht. Alarmierte Rettungskräfte brachten den jungen Mann zur ambulanten Behandlung seiner erlittenen Augenreizungen in ein Krankenhaus. Das Pfefferspray des 22-Jährigen stellten die alarmierten Einsatzkräfte als Tatmittel sicher. Der 22-Jährige wurde am Einsatzort aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Gegen 23:20 Uhr wurde die Polizei erneut zu einer Schlägerei am selben Einsatzort alarmiert. In dem Wohnhaus soll es zu einer Auseinandersetzung zweier Personengruppen gekommen sein, bei der der 21-jährige Bruder des 18-Jährigen vier Messerstiche in den Oberkörper erlitt. Dem 29-Jährigen, der am Nachmittag vom 18-Jährigen mit einem Küchenmesser bedroht worden sei, sei zweimal mit einem Stock gegen den Kopf geschlagen worden. Alarmierte Rettungskräfte brachten den 21-Jährigen mit Stichverletzungen zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Ärztlichen Angaben zufolge bestehe keine Lebensgefahr. Der 29-Jährige begab sich mit Kopfverletzungen selbstständig in ärztliche Behandlung. Außer den Verletzten und den Zeugen befanden sich bei Eintreffen der Polizei keine weiteren Personen am Einsatzort, an dem vorerst kein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte. Eine Absuche nach möglichen Tatwaffen verlief ohne Erfolg.

Die Ermittlungen zu den gefährlichen Körperverletzungen wurden von einem Fachkommissariat der Polizeidirektion 4 (Süd) übernommen. Das örtlich zuständige Abschnittskommissariat führt die weiteren Ermittlungen zu der Bedrohung mit Waffen gegen den 18-Jährigen.

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