Mehrere Verletzte bei Musikveranstaltung in einem Einkaufszentrum

  • veröffentlicht am 04.05.2025 13:05 Uhr
  • Polizeibericht

Polizeimeldung vom 04.05.2025

Neukölln

Nr. 1100
Gestern Nachmittag versprühte eine unbekannte Person Reizgas während einer Musikveranstaltung in Gropiusstadt. Bis kurz vor 16 Uhr befanden sich rund 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bereich des Atriums eines Einkaufszentrums in der Johannisthaler Chaussee. Als daraufhin ein massiver Zustrom erfolgte, kam es im gesamten Atrium sowie der darüber befindlichen Etage zu starkem Gedränge und Gerangel bei rund 2.500 anwesenden Besucherinnen und Besuchern der Musikveranstaltung. Im Verlauf des Konzertes wurden gegen 16:25 Uhr Rettungskräfte alarmiert, da eine unbekannte Person Reizgas versprüht hatte. In Folge der Freisetzung des Reizgases klagten zahlreiche Personen über Atemwegsbeschwerden, Haut- und Augenreizungen, weshalb die Feuerwehr mit mehreren Rettungsfahrzeugen am Ort erschien. Hierzu sperrten Einsatzkräfte den Verkehr der Johannisthaler Chaussee in Richtung Fritz-Erler-Allee auf Höhe des Haupteingangs. Insgesamt wurden 18 Personen verletzt, von denen Rettungskräfte elf zur Weiterbehandlung in Krankenhäuser brachten und sieben ambulant am Ort behandelten. Gegen 16:50 Uhr wurde die Veranstaltung beendet und der betroffene Bereich vom zuständigen Sicherheitsdienst geräumt. Zur Gewährleistung des Personenabstroms wurde eine weitere Verkehrssperre auf der betroffenen Fahrbahn im Bereich des Wermuthweg Ecke Johannisthaler Chaussee eingerichtet. Einsatzkräfte sicherten die Zugangsbereiche zum Einkaufszentrum, um ein erneutes Betreten der Veranstaltungsteilnehmenden zu unterbinden. Im Eingangsbereich kam es zur Anwendung von einfacher körperlicher Gewalt durch Schieben und Zurückdrängen, weil eine Gruppe von Personen mehrmals aggressiv versuchte, den von Einsatzkräften gesicherten Bereich zu durchbrechen. Die Maßnahmen der Feuerwehr und Polizei dauerten bis etwa 18:50 Uhr an. Die tatverdächtige Person konnte bislang nicht namhaft gemacht werden. Die Ermittlungen der örtlich zuständigen Kriminalpolizei wegen gefährlicher Körperverletzung dauern an.

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