Versammlungen und Gedenken am 8. und 9. Mai weitestgehend störungsfrei

  • veröffentlicht am 10.05.2025 13:05 Uhr
  • Polizeibericht

Polizeimeldung vom 10.05.2025

berlinweit

Nr. 1144
Die Gedenkveranstaltungen und –versammlungen anlässlich des Tages der Befreiung und des Tages des Sieges am 8. und 9. Mai verliefen überwiegend friedlich und störungsfrei.

Im Vorfeld hatte die Polizei Berlin eine für beide Gedenktage geltende Allgemeinverfügung für die Sowjetischen Ehrenmale in Tiergarten, Treptow und Schönholzer Heide und das jeweilige Umfeld erlassen. Das Ziel dieser Verfügung war, ein suggestiv-militantes Auftreten sowie Einschüchterungen im Kontext der Kriegshandlungen zu verhindern und dadurch die Durchführung von würdevollen und dem Anlass angemessenen Gedenkveranstaltungen zu ermöglichen. So war es beispielsweise untersagt, die Flagge der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (UdSSR) und Darstellungen des ukrainischen Staatsgebietes ohne die derzeit unter russischer Kontrolle stehenden Gebiete im Osten des Landes sowie Symbole und Kennzeichen zu zeigen, die geeignet sind, den von Russland gegen die Ukraine geführten Angriffskrieg zu verherrlichen. Dazu zählte unter anderem das hervorgehobene Zeigen der Buchstaben „V“ oder „Z“.

Am 8. Mai schützte die Polizei Berlin insgesamt 43 Gedenkveranstaltungen, Kranzniederlegungen und Versammlungen mit Schwerpunkten im Regierungs- und Parlamentsviertel sowie im Bereich der drei eingangs benannten Sowjetischen Ehrenmale. Dafür waren 1.900 zusätzliche Kräfte im Einsatz. Unterstützung erhielt die Polizei Berlin aus Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.
Kurz vor 6:30 Uhr stellten Polizeikräfte an der nördlichen Seite des Brandenburger Tores acht Personen fest, von denen fünf mit einer Leiter auf das Dach eines Nebengebäudes gestiegen waren. Dort wollten sie zwei Flaggen und ein Transparent aufhängen. Auf Aufforderung der Polizeikräfte verließen sie das Dach. Die Flaggen und das Transparent wurden aus gefahrenabwehrrechtlichen Gründen sichergestellt. Die vier Frauen im Alter von 22 bis 43 Jahren und vier Männer im Alter von 33 bis 46 Jahren kamen zur Feststellung ihrer Identitäten in ein Polizeigewahrsam, wo ein Unterbindungsgewahrsam für die Gruppe geprüft wurde. Nachdem die zuständige Richterin dies abgelehnt hatte, wurden die Personen entlassen.
Gegen 15:30 Uhr informierte die Polizei Brandenburg die Polizei Berlin, dass mehrere Mitglieder der sogenannten Nachtwölfe auf Motorrädern nach Berlin unterwegs seien und dort zur Russischen Botschaft fahren wollen. Durch die Einsatzleitung wurde den Mitgliedern des Motorradclubs in der Späthstraße in Berlin mitgeteilt, dass die Weiterfahrt nur in Gruppen von maximal acht Personen, ohne Kutten und russische Flaggen sowie St.-Georgs-Bänder erfolgen könne. Darauf ließen sich die insgesamt 14 Männer und eine Frau nicht ein, sodass die Gruppe nach Feststellung aller Identitäten in Begleitung von Berliner Polizeikräften an die Landesgrenze gebracht und dort durch die Polizei Brandenburg übernommen wurde.
Bei einem Fahrradkorso mit dem Titel „80. Jahrestag der Befreiung vom Faschismus“ vom Eingang des Sowjetischen Ehrenmals in Treptow zu einer Kundgebung am Bebelplatz kam es am Antreteplatz zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen Versammlungsteilnehmenden. Insgesamt wurden vier Strafermittlungsverfahren wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruchs eingeleitet. Einsatzkräfte wurden nicht verletzt.

Am 9. Mai schützte die Polizei Berlin insgesamt 22 Gedenkveranstaltungen, Kranzniederlegungen und Versammlungen mit Schwerpunkten im Bereich der drei Sowjetischen Ehrenmäler. Dafür waren circa 900 Kräfte im Einsatz, unterstützt durch die Polizei Brandenburg.
Bereits gegen 6:20 Uhr erschienen sieben Mitglieder der sogenannten Nachtwölfe im Nahbereich des Ehrenmal Treptow. Die Personen deckten ihre Kutten auf Hinweis der Einsatzkräfte ab, begaben sich nachfolgend zum Ehrenmal und legten Blumen sowie Kränze ab. Die Einsatzkräfte stellten im Stadtgebiet sowie an den jeweiligen Ehrenmälern regelmäßig Personen fest, die den Nachtwölfen zugehörig sind, wiesen sie auf die Einhaltung der Allgemeinverfügung hin und begleiteten diese. Die Mitglieder des Motorradvereins des angezeigten Motorradkorsos erschienen gegen 12:15 Uhr an der Landesgrenze. Die Vereinsmitglieder, unter denen sich auch der Versammlungsanmelder befand, teilten – nach entsprechendem Hinweis auf die Versammlungsauflagen wie zum Beispiel das Kuttentrageverbot sowie die Regelungen der Allgemeinverfügung – mit, ihre Kutten nicht ablegen zu wollen, woraufhin 50 Personen mit 42 Krädern und vier Pkw wieder in Begleitung durch Kräfte der Polizei Brandenburg zurück nach Brandenburg fuhren. Ein anderer Teil der Gruppe wurde mit 57 Krädern aufgeteilt in Gruppen von maximal acht Personen durch Einsatzkräfte in Berlin begleitet.

Beide Tage verliefen grundsätzlich ohne besondere polizeiliche Vorkommnisse. Es kam neben den Verstößen der Allgemeinverfügung beziehungsweise gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin zu kleineren verbalen Auseinandersetzungen, woraufhin Platzverweise durch Polizeikräfte ausgesprochen wurden, die in wenigen Einzelfällen auch durch Wegtragen von Personen oder Schieben und Drücken mit Zwang durchgesetzt werden mussten. Die Einsatzkräfte leiteten am 9. Mai insgesamt 16 Strafverfahren unter anderem wegen Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ein.

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