Ereignisse im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt - Polizei Berlin zieht Bilanz

  • veröffentlicht am 17.11.2023 13:11 Uhr
  • Polizeibericht
Ereignisse im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt - Polizei Berlin zieht Bilanz
automatisch erstelltes Symbolbild des Polizeiberichts

Friedrichshain-Kreuzberg/Neukölln
Nr. 2124
Insgesamt setzte die Polizei Berlin gestern rund 600 Einsatzkräfte, unterstützt von Kräften der Bundespolizei, zum Schutz der angezeigten Versammlungen ein.

Zum Thema „Bewegungsfreiheit, Meinungsfreiheit und Solidarität mit den Rechten der palästinensischen Menschen“ versammelten sich gegen 18 Uhr zunächst etwa 70 Personen am Oranienplatz. Einsatzkräfte stellten dort bereits vier, mit dem Namen einer palästinensisch-amerikanischen Journalistin überklebte Straßenbenennungsschilder fest.
Gegen 18.30 Uhr setzte sich der Aufzug mit circa 700 Teilnehmenden in Bewegung. Im Verlauf des Aufzuges verstießen einzelne Teilnehmerinnen und Teilnehmer gegen erlassene und zum Aufzugsbeginn verlesene Beschränkungen, indem immer wieder Plakate mit verbotenen Inhalten gezeigt wurden. Insgesamt beteiligten sich rund 1300 Personen an diesem Aufzug, der gegen 21 Uhr am Hermannplatz endete.

Im Nachgang erkannten Einsatzkräfte an der Sonnenallee Ecke Reuterstraße eine 31-jährige Frau wieder, die während des Aufzuges ein Plakat mit verbotenem Inhalt gezeigt hatte. Bei ihrer Festnahme leistete sie Widerstand. Diese Festnahme versuchte ein 24 Jahre alter Mann durch Wegziehen und Wegstoßen der Einsatzkräfte zu verhindern. Als dies nicht gelang, rannte der Mann zu einem nahegelegenen Imbiss und verlangte nach einem Messer. Daraufhin reagierte ein Polizeibeamter und nahm seine Dienstwaffe in entschlossener Sicherungshaltung. Einsatzkräfte nahmen den 24-Jährigen anschließend ebenfalls fest. Ein Messer hatte er nicht erhalten. Beide Tatverdächtigen konnten nach Feststellung ihrer Identitäten ihren Weg fortsetzen.

Die Einsatzkräfte leiteten Strafermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des tätlichen Angriffes auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, der Bedrohung und der Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen ein.

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