Bilanzmeldung zur Versammlungslage zum 2. Jahrestag des 7. Oktober 2023

  • veröffentlicht am 08.10.2025 12:10 Uhr
  • Polizeibericht

Polizeimeldung vom 08.10.2025

bezirksübergreifend

Mitte/Friedrichshain-Kreuzberg

Nr. 2271
Die Polizei Berlin schützte am gestrigen Dienstag mit gut 1.500 Einsatzkräften insgesamt 21 Versammlungen und Veranstaltungen mit Bezug zum Nahostkonflikt in Berlin. Dabei wurde die Polizei Berlin von Kräften aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westphalen und Sachsen bei der Betreuung der fünf pro-israelischen und drei pro-palästinensischen Versammlungen sowie 13 Veranstaltungen unterstützt. Zu letzterem zählten zwölf jüdische Gottesdienste, zumeist in Synagogen und eine pro-israelische Veranstaltung.

Pro-israelische Versammlungen/Veranstaltungen
Gegen 20:45 Uhr wurde in der Rathausstraße in Mitte eine Spontankundgebung zum Thema „Free Palestina from Hamas“ angezeigt. Wenig später ist es zu einem Böllerwurf durch eine unbekannt gebliebene Person auf die Versammlungsleiterin gekommen. Die Frau wurde nicht getroffen. Alle anderen Versammlungen und Veranstaltungen mit pro-israelischem Themenbezug verliefen störungsfrei.

Pro-palästinensische Versammlungen/Veranstaltungen
Kurz nach 8 Uhr stellten Einsatzkräfte in der Warschauer Straße Ecke Stralauer Allee in Friedrichshain eine Personengruppe fest, die im Kreuzungsbereich eine Spontankundgebung mit pro-palästinensischem Bezug durchführen wollte. 22 von den 37 am Ort befindlichen Personen befanden sich auf der Fahrbahn und blockierten diese. Dabei zeigten sie zwei Transparente. Der Versammlungsort wurde anschließend auf den Gehweg beschränkt. Als aus der Gruppe verbotene Parolen gerufen wurden, führten die Kräfte Beweissicherungsmaßnahmen durch. Zudem beschlagnahmten sie eines der Transparente und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung ein. Das andere Transparent und ein mitgeführter Handlautsprecher wurden sichergestellt, hierfür mussten Zwangsmaßnahmen in Form von Schieben und Drücken eingesetzt werden. Es erfolgten 17 Freiheitsbeschränkungen nach dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und der Nötigung im Straßenverkehr. Dabei mussten Einsatzkräfte teilweise unmittelbaren Zwang in Form von Festlege- und Tragetechniken anwenden. Gegen 9:10 Uhr war die Fahrbahn wieder frei. Kurz vor 12 Uhr wurde die Versammlung beendet.

Gegen 11:50 Uhr begann in der Stauffenbergstraße in Tiergarten eine Kundgebung zum Thema „Ägyptische Grenze zu Palästina öffnen, Katastrophenhilfe möglich machen“ mit vier Teilnehmenden. Nachdem die Versammlungsleiterin eine verbotene Parole ausrief, beschränkten Kräfte sie in ihrer Freiheit und schlossen sie aus der Versammlung aus. Nach Benennung einer neuen Versammlungsleiterin wurde die Kundgebung bis etwa 15:55 Uhr mit acht Teilnehmenden fortgesetzt und verlief ansonsten störungsfrei.

Im Zusammenhang mit der verbotenen Kundgebung zum Thema „Stop the Genocide“ am Alexanderplatz in Mitte wurden gegen 18:30 Uhr 100 Personen in der Nähe der Weltzeituhr und 200 Personen im Bereich des Neptunbrunnens mit pro-palästinensischem Bezug festgestellt. Einsatzkräfte wiesen die Personen auf den von der Versammlungsbehörde ausgefertigten Verbotsbescheid zur Versammlung hin und sprachen Platzverweise aus. In diesem Zuge wurden verbotene Parolen skandiert. Gegen 18:40 Uhr befanden sich rund 300 Personen am Neptunbrunnen. Einsatzkräfte sprachen die Personen gezielt an und forderten sie mittels mehrerer Lautsprecherdurchsagen auf, den Nahbereich zu verlassen. Sie kamen der Aufforderung nicht nach, weshalb sie fortan als Teilnehmende einer verbotenen Versammlung behandelt und mittels einer abschließenden Absperrung zum Zwecke der Identitätsfeststellung gebunden wurden. Während dieser Maßnahmen riefen Einzelpersonen verbotene Parolen. Im Rahmen der angekündigten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen und Namhaftmachungen verhielten sich einzelne Personen unkooperativ und es kam auch zu Widerstandshandlungen gegenüber den Einsatzkräften und versuchten Gefangenenbefreiungen. Daher mussten die Kräfte Zwang in Form von Schieben und Drücken sowie einzelnen gezielten Schlägen anwenden. Hierbei wurde eine Einsatzkraft verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Nachdem die Bearbeitung von Medikamentpflichtigen und Minderjährigen sowie den Tatverdächtigen, gegen die diverse Strafermittlungsverfahren eingeleitet worden sind, priorisiert erfolgte, befanden sich noch etwa ein Drittel der Personen in den polizeilichen Maßnahmen am Ort, bei denen es sich um Betroffene von Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz handelte. In Anbetracht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wurden nach entsprechender Rechtslagebeurteilung gegen 23:25 Uhr die Sperrlinien sukzessive geöffnet und die restlichen Betroffenen aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Bilanz
Insgesamt erfolgten im Verlauf des Einsatzes 193 Festnahmen, von denen 102 Männer, 86 Frauen und fünf diverse Personen betroffen waren. Es wurden 65 Strafermittlungsverfahren, unter anderem wegen Beleidigung, besonders schwerem Landfriedensbruch, Landfriedensbruch, Nötigung im Straßenverkehr, tätlichem Angriff auf und Wiederstand gegen Vollstreckungsbeamte, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Volksverhetzung eingeleitet. Darüberhinausgehend wurde eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In einem Fall kam es zu einer Vorführung vor einem Bereitschaftsgericht und in vier Fällen wurde ein Unterbindungsgewahrsam angeordnet.

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