Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Nr. 2236
Einsatzkräfte der polnischen Polizei nahmen vergangene Nacht gegen 22.30 Uhr in Polen einen 28-jährigen Beschuldigten fest. Es handelt sich um einen der acht Facharbeiter, denen die Doppelhaushälfte am Hornetweg in Berlin-Marzahn als Unterkunft diente. Zwischenzeitig hatte die Staatsanwaltschaft Berlin bereits einen Haftbefehl erwirkt, der nun durch die polnischen Behörden in enger Zusammenarbeit mit den Zielfahndern des Landeskriminalamtes vollstreckt wurde.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, in der Nacht vom 27. zum 28. September 2025 das Feuer, durch das zwei Menschen verstarben und drei weitere erheblich verletzt wurden, in dem Haus gelegt zu haben. Die Auslieferung und Überstellung des Tatverdächtigen nach Deutschland ist mittlerweile beantragt. Die Hintergründe der Tat sind weiterhin Gegenstand der andauernden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Berlin und der 8. Mordkommission des Landeskriminalamtes. (mh)
Erstmeldung Nr. 2219 vom 28. September 2025: Ermittlungen wegen des Verdachts des Mordes übernommen
Die 8. Mordkommission des Landeskriminalamtes und die Staatsanwaltschaft Berlin übernahmen heute Nachmittag die Ermittlungen wegen des Verdachts des vollendeten und versuchten Mordes. Zuvor brannte gegen 3 Uhr eine Doppelhaushälfte am Hornetweg in Marzahn vollständig aus, zu der Anwohner Polizei und Feuerwehr alarmierten. Die Einsatzkräfte der Feuerwehr fanden im Zuge der Lösch- und Rettungsarbeiten zwei bereits tote, mutmaßlich erwachsene Männer, deren Identität noch nicht zweifelsfrei feststeht. Vier weitere Männer, darunter drei Männer im Alter von 33, 38 und 45 Jahren, konnten sich aus den Flammen retten, wovon zwei so erheblich verletzt waren, dass sie von Rettungskräften zur stationären Behandlung in Krankenhäuser gebracht wurden. Der Zustand eines der Verletzten, dessen Identität bisher ebenfalls noch unbekannt ist, wird als kritisch betrachtet. Die Doppelhaushälfte war zum Brandzeitpunkt an acht Facharbeiter als Arbeiterunterkunft vermietet. Nach
Ermittlungs- und Erkenntnisstand bestehen keine Hinweise für eine politisch oder religiös motivierte Tatmotivation. Die Ermittlungen dauern an. (mh)