Silvester 2022 – Verbotsbereiche für Pyrotechnik

  • veröffentlicht am 29.12.2022 09:12 Uhr
  • Polizeibericht
Silvester 2022 – Verbotsbereiche für Pyrotechnik
automatisch erstelltes Symbolbild des Polizeiberichts

Mitte/Tempelhof-Schöneberg
Nr. 2458
Wie an jedem Tag wird die Polizei Berlin auch in der diesjährigen Silvesternacht für die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner sowie aller Berlinbesuchenden im Einsatz sein. Dabei wird es – wie schon in den vergangenen drei Jahren – Bereiche in Berlin geben, in denen das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik verboten sein wird.

Die Verbotsbereiche befinden sich am Alexanderplatz, rund um die Justizvollzugsanstalt Moabit sowie im Bereich des Steinmetzkiezes in Schöneberg.

Das Verbot gilt von Samstag, 31. Dezember 2022, 18 Uhr bis Sonntag, 1. Januar 2023, 6 Uhr und betrifft pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 sowie selbstverständlich jegliche Pyrotechnik ohne erforderliche Zulassung und Kennzeichnung (illegale Pyrotechnik). Erlaubt ist lediglich das Mitführen und Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1. Dazu zählen beispielsweise ganzjährig erlaubte Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen.

Die Polizei Berlin wird im relevanten Zeitraum das Mitführverbot überwachen und hierzu mit ausreichend Kräften in den Bereichen anwesend sein.

Nähere Informationen finden sie auf der Internetseite der Polizei Berlin.

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