Mitte/Tempelhof-Schöneberg/Neukölln/Friedrichshain-Kreuzberg
Nr. 2624
Die Polizei Berlin wird auch in der diesjährigen Silvesternacht mit verstärkten Kräften für die Sicherheit der Berlinerinnen und Berliner sowie aller Besucherinnen und Besucher im Einsatz sein. Dabei wird es erneut Bereiche geben, in denen das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik sowie das Mitführen von Waffen und Messern untersagt sein wird.
Die Verbotsbereiche für Pyrotechnik sowie Waffen und Messer befinden sich am Alexanderplatz in Mitte, im Bereich des Steinmetzkiezes in Schöneberg, auf einem Teil der Sonnenallee und angrenzender Nebenstraßen in Neukölln sowie auf der Admiralbrücke und angrenzender Straßen in Kreuzberg. Darüber hinaus gibt es in dieser Nacht eine zusätzliche Waffen- und Messerverbotszone rund um den zentralen Silvesterveranstaltungsbereich am Brandenburger Tor, der Straße des 17. Juni und der angrenzenden Versammlung am Großen Stern. Die Verbotszone schließt den Großen Tiergarten, Teile des Hansaviertels und das Parlaments- und Regierungsviertel ein.
Vom Waffen- und Messerverbot sind alle Waffen im Sinne des Waffengesetzes sowie jegliche Messer, Küchen- und Gebrauchsmesser inbegriffen, betroffen. Ausnahmen von diesem Verbot, zum Beispiel aus gewerblichen Gründen, sind in der Allgemeinverfügung vom 23. Dezember 2025, die heute im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht wurde, nachlesbar.
Das Waffen- und Messerverbot im Ortsteil Tiergarten sowie die Pyrotechnikverbotsbereiche gelten von Mittwoch, 31. Dezember 2025, 18 Uhr bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 6 Uhr.
Das Pyrotechnikverbot betrifft pyrotechnische Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 sowie selbstverständlich jegliche Pyrotechnik ohne erforderliche Zulassung und Kennzeichnung (illegale Pyrotechnik). Erlaubt ist lediglich das Mitführen und Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F1. Dazu zählen beispielsweise ganzjährig erlaubte Wunderkerzen, Tischfeuerwerke und Knallerbsen.
Die Polizei Berlin wird während des genannten Zeitraumes mit Einsatzkräften in den Verbotsbereichen präsent sein und das Mitführ- sowie Verwendungsverbot überwachen sowie durchsetzen.
Im Veranstaltungsbereich am Brandenburger Tor, in dem vom Veranstalter das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern jeglicher Art untersagt ist, werden diesbezügliche Kontrollen von Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern im Rahmen des Hausrechts durchgeführt.
Ungeachtet dessen bestehen die Regelungen zu den Waffen- und Messerverbotszonen seit dem 14. Februar und 14. Juli 2025 weiterhin fort (https://www.berlin.de/polizei/polizeimeldungen/2025/pressemitteilung.1532004.php
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1573180.php).
Nähere Informationen zu den Pyrotechnikverbotsbereiche finden Sie auf der Internetseite der Polizei Berlin.