Versammlungslagen am 26. Juli in Berlin - Polizei Berlin zieht Bilanz

  • veröffentlicht am 27.07.2025 14:07 Uhr
  • Polizeibericht

Polizeimeldung vom 27.07.2025

berlinweit

Nr. 1905
Anlässlich des Aufzugs zum 47. Christopher Street Day (CSD) unter dem Motto “Nie wieder still!“ durch die Innenstadt sowie weiteren angezeigten Versammlungen im Bezirk Mitte war die Polizei Berlin mit Unterstützungskräften aus Niedersachsen, Rheinlandpfalz, Nordrhein-Westfalen und der Bundespolizei mit rund 1.300 Kräften im Einsatz. An dem Aufzug des Christopher Street Days nahmen mehrere Hunderttausend Menschen, 81 Wagen sowie 79 Fußgruppen teil. Die Stimmung war insgesamt überwiegend friedlich und ausgelassen. Der Aufzug setzte sich gegen 12:40 Uhr im Anschluss der Redebeiträge von der Leipziger Straße in Richtung Potsdamer Straße in Bewegung.

Auf Höhe der Ben-Gurion-Straße Ecke Potsdamer Straße wurde ein Mann, der eine Regenbogenfahne mit Davidstern hochhielt, von einem Unbekannten in ein Gespräch verwickelt. Als zwei weitere Männer dazu kamen, soll einer von ihnen dem Mann mit der Faust auf den Kopf geschlagen und beide Tatverdächtige seien dann geflüchtet. Eine ärztliche Behandlung lehnte der Mann ab.

Ab 15:35 Uhr wurde zeitweise der U-Bahnhof Bülowstraße, anschließend der U-Bahnhof Nollendorfplatz und ab 16 Uhr der U-Bahnhof Brandenburger Tor und der U-Bahnhof Bundestag gesperrt.

Ein Einreihen von Personen mit Plakaten unter dem Skandieren von pro-palästinensischen Parolen vor einem Float ohne strafbaren Inhalt im Aufzug wurde gegen 17:30 Uhr von dem Veranstalter geduldet.

Im Bereich des U-Bahnhofs Alexanderplatzes überprüften Einsatzkräfte in der Messer- und Waffenverbotszone gegen 11 Uhr eine Personengruppe. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden sechs Personen festgenommen, da Verstöße wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und eine Beleidigung festgestellt wurden. Bei der Personengruppe handelte es sich um zukünftige Teilnehmerinnen und Teilnehmer der angezeigten Gegenversammlung, unter ihnen auch die Anmelderin. Zwei junge Frauen erhielten nach erfolgten Identitätsfeststellungen und Gefährderansprachen einen Platzverweis. Die vier weiteren Personen wurden im Anschluss in ein Polizeigewahrsam gebracht. Bei drei von ihnen wurde ein Unterbindungsgewahrsam geprüft, welcher durch das Bereitschaftsgericht abgelehnt wurde. Nach der Entscheidung wurden sie gegen 16:30 aus dem Gewahrsam entlassen.

Am Antreteplatz der Gegenversammlung, an der in der Spitze 40 Personen teilnahmen, wurden Parolen skandiert und Vermummungen angelegt. Die Einsatzkräfte wirkten auf die Teilnehmenden ein. Im weiteren Verlauf erfolgten weitere Festnahmen, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz, wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Beleidigung. Durch den Versammlungsleiter wurde eine weitere Kundgebung angezeigt, die durch den Polizeiführer aufgrund der zuvor begangenen Straftaten untersagt wurde. Wegen des erneuerten Anlegens von Vermummungen wurden zwei Personen in ihrer Freiheit beschränkt. Gegen 14:30 Uhr wurde die Kundgebung durch den Versammlungsleiter beendet. Die ehemaligen Teilnehmerinnen und Teilnehmer wurden durch Einsatzkräfte zum U-Bahnhof Mendelssohn-Bartholdy-Park begleitet. Insgesamt wurden im Zusammenhang mit der Gegenversammlung 14 Strafermittlungsverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz, Sprengstoffgesetz, Waffengesetz, Betäubungsmittelgesetz und Beleidigung eingeleitet.

Gegen 18 Uhr versammelten sich 19 ehemalige Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bereich des S-Bahnhofes Friedrichstraße, um dort eine Spontanversammlung durchzuführen, welche durch den Polizeiführer untersagt wurde. Den Personen wurden Platzverweise für den Innenstadtbereich ausgesprochen. Den Platzverweisen kam die Personengruppe nicht nach, sodass durch die Einsatzkräfte unmittelbarer Zwang angewendet wurde. Drei Personen leisteten Widerstand und wurden vorläufig festgenommen, unter den Festgenommenen befand sich auch die zuvor aus dem Gewahrsam entlassene Anmelderin. Der Polizeiführer ordnete ein Unterbindungsgewahrsam für die 46-Jährige an. Eine Einsatzkraft wurde verletzt. Eine 13-Jährige wurde einem Angehörigen übergeben. Ein 20-Jähriger wurde am Ort entlassen. Die 15 weiteren Personen wurden durch Einsatzkräfte der Bundespolizei begleitet.

Im gesamten Verlauf des Einsatzes wurden 64 Personen vorübergehend festgenommen und 84 Strafermittlungsverfahren unter anderem wegen Beleidigung, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung, Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, Waffengesetz, Sprengstoffgesetz, Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin, Diebstahl und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eingeleitet. Zudem wurde eine Ordnungswidrigkeit geahndet. Drei Dienstkräfte wurden verletzt, verblieben aber im Dienst.

Im Verlauf einer Versammlung am gestrigen Abend in Kreuzberg unter dem Motto: „Internationalist Queer Pride“ im Zeitraum von 13 bis 21 Uhr vom Südstern bis zum Oranienplatz kam es aus polizeilicher Sicht zu erheblichen Verstößen und Straftaten. Hierzu nahmen in der Spitze 10.000 Personen teil, unter ihnen auch 800 mit pro-palästinensischem Bezug. Die ursprünglich angemeldete Versammlung hätte im Rahmen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit stattfinden können, wenn sich Teilnehmende an rechtliche Vorgaben und kooperierte Absprachen mit der Polizei gehalten hätten.

Aus dem Aufzug heraus wurden wiederholt antisemische Parolen gerufen. Aus diesem Grund wurden einzelne Personen vorläufig festgenommen. Die Einsatzkräfte wurden mit Flaschen und Farbbeuteln beworfen, mit Fahnenstangen und gezielten Faustschlägen angegriffen und verletzt. Bei den Festnahmen wurde körperlicher Zwang durch die Einsatzkräfte angewendet.

Mit der Versammlungsleitung wurden mehrmalig Gespräche geführt, dass sie auf ihre Versammlung einzuwirken habe, damit die Versammlung friedlich und ohne weitere Straftaten weiter fortgesetzt werden kann. Nach derzeitigem Stand der Erkenntnisse wurde die Versammlungsleitung jedoch durch Teile der eigenen Teilnehmenden weitgehend ignoriert und Kooperationszusagen nicht eingehalten. Das Verhalten einzelner Gruppen überschritt die Grenze zur Unfriedlichkeit, indem gezielt strafbare Handlungen begangen wurden. Dies hat nach polizeilicher Einschätzung eine bewusste Eskalation dargestellt. Unser Einsatzleiter verfügte deshalb gegen 20:20 Uhr die Auflösung der Versammlung.

Ein polizeiliches Einschreiten war erforderlich, nachdem es aus der Versammlung heraus zu unmittelbaren Angriffen auf Einsatzkräfte gekommen war. In der Folge mussten Zwangsmaßnahmen angewendet werden, um weitere Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwenden und erkannte Tatverdächtige festzunehmen.

Insgesamt wurden 57 Personen die Freiheit entzogen, es wurden 54 Strafanzeigen gefertigt, unter anderem wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Nötigung, Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, schweren Landfriedensbruch und Landfriedensbruch sowie gefährlicher Körperverletzung und Raub gefertigt. Während des Einsatzgeschehens wurden 17 Polizeidienstkräfte verletzt. Eine Einsatzkraft beendete aufgrund seiner Verletzung den Dienst.

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