Polizeiliches Vorgehen im Zusammenhang mit einer Spontankundgebung und einer parallelen Interviewsituation

  • veröffentlicht am 21.07.2025 12:07 Uhr
  • Polizeibericht

Polizeimeldung vom 21.07.2025

Mitte

Nr. 1890
Am Sonntagnachmittag informierte die Polizei des Deutschen Bundestages den zuständigen Polizeiabschnitt 28 über eine sich entwickelnde Versammlungslage am Friedrich-Ebert-Platz im Ortsteil Tiergarten, unweit des Paul-Löbe-Hauses. Gegen 15 Uhr versammelten sich dort mehrere Personen, um lautstark gegen die Partei Alternative für Deutschland (AfD) zu protestieren. Die Versammlung war im Vorfeld nicht gemäß § 12 des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin angezeigt worden. Einsatzkräfte der Polizei Berlin trafen wenige Minuten später vor Ort ein. Eine 64-jährige Frau gab sich gegenüber den Beamtinnen und Beamten als Anzeigende und Versammlungsleiterin einer sogenannten Spontankundgebung zum Thema „Keine Bühne der AfD“ zu erkennen. Die Polizei stellte den Versammlungscharakter fest und dokumentierte diesen. Parallel stellten Einsatzkräfte einen verschlossenen Reisebus mit der Aufschrift „Adenauer SRP+“ fest, der im Halteverbot in der Wendeschleife der Paul-Löbe-Allee abgestellt war. Über eine fest installierte Lautsprecheranlage wurde fortlaufend ein musikalischer Beitrag abgespielt, der sich inhaltlich gegen die AfD richtete. Im Bus war ein Hinweis auf eine Kontaktperson angebracht. Der namentlich genannte 39-jährige Verantwortliche wurde von Einsatzkräften telefonisch zum Fahrzeug gebeten und traf um 15:20 Uhr ein. Er gab an, nicht der Fahrer zu sein und den Bus nicht bewegen zu können. Laut seiner Aussage handle es sich nicht um eine Teilnahme an der Kundgebung, sondern um eine eigenständige spontane Kunstdarbietung im öffentlichen Raum. Die Polizei wies ihn an, die Schallemissionen umgehend zu beenden, da diese sowohl den Verkehr als auch die öffentliche Ordnung beeinträchtigten. Dieser Aufforderung kam der Mann um 15:30 Uhr nach.

Zeitgleich wurde im Außenbereich des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses ein Fernsehinterview mit der Vorsitzenden der AfD durchgeführt. Infolge der Protestlage drängten einzelne Teilnehmende der Spontankundgebung zeitweise in Richtung des Paul-Löbe-Hauses, konnten jedoch durch polizeiliche Ansprachen und kommunikative Maßnahmen zurückgehalten werden. Ein direkter Kontakt zwischen Demonstrierenden und der Politikerin fand nicht statt. Nachdem die Politikerin die Örtlichkeit verlassen hatte, beendete die Versammlungsleiterin die Spontankundgebung gegen 16 Uhr. Die Zahl der Teilnehmenden wurde auf etwa 40 Personen geschätzt. Die Polizei leitete jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin gegen die 64-jährige Versammlungsleiterin sowie den 39-jährigen Verantwortlichen des Lautsprecherbusses ein. Die Ermittlungen dauern an.

Rechtliche Einordnung
Die Polizei ist gesetzlich verpflichtet, bei nicht angezeigten Versammlungen sowie bei möglichen Störungen der öffentlichen Sicherheit lageangemessen und verhältnismäßig einzuschreiten. Im vorliegenden Fall wurde insbesondere das Spannungsfeld zwischen der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG), der Pressefreiheit (Art. 5 GG) und dem Schutz der öffentlichen Ordnung und Verkehrswege sorgfältig abgewogen. Ziel der polizeilichen Maßnahmen war es, sowohl die spontane Ausübung grundrechtlich geschützter Meinungsäußerung als auch den geordneten Ablauf eines journalistischen Interviews mit einer Politikerin zu gewährleisten. Die Polizei Berlin handelte in dieser Lage unparteiisch, deeskalierend und von der geltenden Rechtslage gedeckt.

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