Nr. 1091
Am 8. und 9. Mai jähren sich der Tag der Befreiung Deutschlands vom Nationalsozialismus sowie das Ende des Zweiten Weltkrieges zum 80. Mal. Anlässlich des Gedenkens an dieses historische Ereignis werden traditionell zahlreiche Menschen entsprechende Mahnmale und Gedenkstätten in Berlin besuchen.
Bisher sind mehr als 60 Gedenkveranstaltungen und Versammlungen für beide Tage angezeigt worden. Die Polizei Berlin wird an beiden Tagen an den Gedenkstätten und Ehrenmalen mit ausreichend Kräften präsent sein, um ein würdevolles Gedenken sowie einen friedlichen Verlauf der Versammlungen zu gewährleisten.
Gemäß des deutsch-russischen Gesetzes über die Kriegsgräberfürsorge vom 16. Dezember 1992 steht die Polizei Berlin in der Verpflichtung, sowjetische Ehrenmale und Kriegsgräber vor dem Hintergrund der geschichtlichen Verantwortung Deutschlands zu schützen. Das würdevolle Gedenken an die gefallenen Soldatinnen und Soldaten der damaligen Sowjetarmee, die gemeinsam mit anderen Streitkräften dazu beigetragen haben, Deutschland und die Welt von der Nazidiktatur zu befreien, steht an diesen Tagen im Vordergrund. Der Akt des Erinnerns sowie die Achtung dieser Gedenkstätten und Mahnmale ist auch vor dem Hintergrund des unverändert andauernden Russland-Ukraine-Krieges zu wahren.
Hierzu wurde für die Sowjetischen Ehrenmale Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide sowie das jeweilige unmittelbare Umfeld eine Allgemeinverfügung erlassen. Nach dieser ist vom 8. Mai, 6 Uhr, bis 9. Mai, 22 Uhr, unter anderem Folgendes untersagt:
- das Tragen von militärischen Uniformen und Uniformteilen
- das Tragen von militärischen Abzeichen
- das einzelne oder hervorgehobene Zeigen der Buchstaben „V“ oder „Z“
- das Zeigen von St.-Georgs-Bändern
- das Zeigen von Flaggen und Fahnen mit russischem Bezug
- Marsch- und Militärlieder abzuspielen beziehungsweise zu singen und
- Symboliken und Kennzeichen zu zeigen, die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen.
Von jenen Regelungen ausgenommen sind Veteraninnen und Veteranen des 2. Weltkrieges, Diplomatinnen und Diplomaten sowie Vertretende und Delegationen von Staaten, die stellvertretend für die unmittelbar an der Befreiung Deutschlands beteiligten Staaten an den Gedenkveranstaltungen teilnehmen werden.
Versammlungen außerhalb der genannten Geltungsbereiche werden von der Allgemeinverfügung nicht erfasst. Hier gelten die Vorgaben des Versammlungsfreiheitsgesetzes Berlin.
Die Allgemeinverfügung, deren Begründung und die Lagepläne können bei den Polizeiabschnitten 13 (Hadlichstraße 37, 13187 Berlin), 28 (Alt-Moabit 145, 10557 Berlin) sowie 35 (Segelfliegerdamm 42, 12487 Berlin) oder unter der Website des Landesverwaltungsamts eingesehen werden.