Hand in Hand gegen Antisemitismus

  • veröffentlicht am 29.06.2021 10:06 Uhr
  • Polizeibericht

Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Nr. 1410
Antisemitismus betrifft uns alle. Er richtet sich gegen unsere demokratischen Werte und bedroht das friedliche Zusammenleben sowie die Stabilität unserer Gesellschaft. Er muss deshalb von staatlicher Seite entschieden bekämpft werden; antisemitische Straftaten müssen konsequent und wirksam verfolgt werden.

Um die Ermittlungsarbeit in diesem Bereich zu stärken, haben der Antisemitismusbeauftragte der Polizei Berlin, Wolfram Pemp, und die Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Claudia Vanoni, daher den ersten gemeinsamen Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Straftaten in Berlin erstellt.

Mit dem Leitfaden wird den Mitarbeitenden der Polizei Berlin sowie der Amts- und Staatsanwaltschaft in Berlin eine praxisnahe Handlungsempfehlung für die Verfolgung antisemitischer Straftaten gegeben. Gleichzeitig hilft der Leitfaden, Antisemitismus besser zu erkennen und die Sensibilität für dieses wichtige Thema zu fördern.

Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik und Generalstaatanwältin Margarete Koppers erklären hierzu:
„Judenfeindliche Angriffe nehmen stetig zu. Die Bekämpfung von Antisemitismus bleibt daher eine zentrale Aufgabe. Antisemitismus hat in unserer Gesellschaft keinen Platz. Wir setzen daher alles daran, die Zusammenarbeit unserer Mitarbeitenden bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten noch weiter zu verbessern. Der gemeinsame Leitfaden unserer Antisemitismusbeauftragten ist hierfür ein wichtiger Baustein. Wir danken den Netzwerkpartner*innen aus der Zivilgesellschaft für ihre Expertise und Unterstützung bei der Erstellung.“

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