Nr. 0751
Die Polizei Berlin war gestern mit rund 1600 Einsatzkräften zur Betreuung der Versammlungslage im Einsatz. Mit dabei waren auch Unterstützungskräfte aus den Bundesländern Bremen und Bayern.
Die Versammlung mit dem Titel „Für Recht und Ordnung Gegen Linksextremismus und politische Gewalt“ startete um kurz nach 13 Uhr am Antreteplatz am Bahnhof Ostkreuz. Dort erfolgten Vorkontrollmaßnahmen durch die Polizei. So wurde noch vor Beginn der Versammlung geprüft, ob Personen verbotene Symbole oder Zeichen des Rechtsextremismus an mitgeführten Gegenständen, auf der Haut oder an ihrer Kleidung tragen.
Für die Versammlung galt eine Beschränkung in Bezug auf Tücher, Schals sowie Sturmhauben und ähnliche Utensilien. Diese durften nicht über Mund und Nase getragen werden. Hierzu erfolgten vielfach Lautsprecherdurchsagen.
Ein Sänger einer szenebekannten Band spielte zwei Songs, die im Vorfeld von der Polizei gehört, auf strafrechtliche Relevanz hin überprüft und genehmigt worden waren.
Noch am Antreteplatz wurde über einen Lautsprecher das sogenannte Teufelslied in leicht abgewandelter Form gespielt und mitgesungen. Eine eingehende rechtliche Prüfung durch den Polizeilichen Staatsschutz und den Dauerdienst des Staatsschutzes kam zu dem Ergebnis, dass das Lied in der Form wie es vorgetragen wurde strafrechtlich nicht relevant ist.
Die Versammlung blieb mit in der Spitze 860 Teilnehmenden bis etwa 16 Uhr am Antreteplatz und durfte sich dann nach einem Kooperationsgespräch mit dem Versammlungsleiter etwa 100 Meter in Richtung Markgrafendamm bis unter die Brücke der Ringbahn bewegen. Dort, etwa 100 Meter von Gegendemonstranten entfernt, konnten die zu diesem Zeitpunkt noch etwa 450 Teilnehmenden für etwa eine halbe Stunde eine Abschlusskundgebung abhalten, woran sie sich zeitlich im Wesentlichen gehalten haben. Zum Ende der Versammlung gab es Durchsagen der Polizei, weil die Teilnehmenden weiter Richtung Gegendemonstrierenden drängen wollten, dies zu unterlassen, sonst würde unmittelbarer Zwang angewendet. Diesen Durchsagen wurde Folge geleistet. Der Veranstalter beendete seine Versammlung selbst gegen 16:40 Uhr. Anschließend verließen die nun ehemaligen Versammlungsteilnehmenden in kleinen Gruppen und in Begleitung von Polizeikräften über das obere Deck des Bahnhofs Ostkreuz den Ort.
Mit Versammlungsbeginn gab es zunächst zehn angezeigte Gegenversammlungen entlang der geplanten Aufzugsstrecke der erstgenannten Versammlung. Eine weitere Versammlung wurde noch am Morgen des gestrigen Tages für den Markgrafendamm angezeigt. Hier wurde auch ein Bus positioniert. Diese Versammlung wurde ebenfalls beschränkt. Die Beschränkungen galten für die Rede- und Musikbeiträge des Busses sowie den Einsatz der Fliegeralarmsirene, die auf dem Bus installiert ist. Die Lautstärke durfte 90 Dezibel nicht übersteigen und es sollte ein jederzeitiger Zugriff auf die Bedienelemente des Busses für die Polizei gewährleistet sein.
Gegen 16:30 wurde die Sirene des Busses angeschaltet und die beschränkte Lautstärkeregelung deutlich überstiegen.
Nach Einschreiten der Einsatzkräfte wurde die Sirene nach einigen Minuten durch die Verantwortlichen abgeschaltet. Es kam zu Flaschenwürfen auf die Polizei. Die Einsatzkräfte setzten unmittelbaren Zwang durch körperliche Gewalt als auch Reizgas ein.
Auf dem Markgrafendamm gab es darüber hinaus mehrere Blockaden, denen Versammlungscharakter zugesprochen wurde.
Es ereigneten sich mehrere Vorfälle in Friedrichshain entlang der Aufzugsstrecke der Demonstration zum Thema „Für Recht und Ordnung…“ in denen Teilnehmende der Gegenversammlungen versuchten Absperrungen zu überwinden. Es kam zudem zu Glasflaschenwürfen auf die Einsatzkräfte. In Teilen setzte die Polizei daraufhin unmittelbaren Zwang durch Drücken, Schieben, Schläge sowie Reizgas ein.
Im Bereich Warschauer Straße Ecke Stralauer Straße gab es um kurz nach 15 Uhr eine Auseinandersetzung zwischen Personen der rechten und linken Szene. Vier Personen aus dem Bereich der rechten Szene erlitten Verletzungen und die Täter flüchteten.
Insgesamt wurde die Zahl aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der letztlich dann insgesamt 15 tatsächlich durchgeführten Gegenversammlungen auf einen unteren bis mittleren vierstelligen Bereich geschätzt.
Im Zuge des Versammlungsgeschehens erfolgten durch die Polizei 90 Festnahmen. Es wurden 57 Strafanzeigen unter anderem wegen besonders schweren Landfriedensbruchs, Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Körperverletzung, Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Beleidigung und 33 Ordnungswidrigkeiten, hauptsächlich wegen Verstößen gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz, aufgenommen. 41 von den insgesamt 90 Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeiten waren nach derzeitigem Stand rechtsmotiviert und 31 linksmotiviert. 19 Einsatzkräfte wurden verletzt.