Auseinandersetzungen bei Fußballspiel

  • veröffentlicht am 01.09.2019 14:09 Uhr
  • Polizeibericht

Nr.2126
Zu Auseinandersetzungen zwischen Fans zweier Fußballvereine kam es gestern Abend in Köpenick. Bei einem Punktspiel der Fußballbundesliga in einem Stadion an der Straße An der Wuhlheide kam es im Verlauf der ersten Halbzeit zu Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Anhängern der beiden Mannschaften. Fans der Heimmannschaft mussten nach einer Choreografie das Dach über den Bereich des Gästefanblocks verlassen. Darauf wurden Gästefans aufmerksam und versuchten dieses zu verhindern. Auf die darauffolgenden Auseinandersetzungen zwischen den Fans wurden Einsatzkräfte der Polizei Berlin aufmerksam und griffen ein. Dabei nahmen sie drei Fans der Gastmannschaft fest, woraufhin weitere Gästefans versuchten die Festgenommenen zu befreien. Diese Gefangenenbefreiung konnte nur durch den Einsatz von Reizgas verhindert werden. Während dieser Auseinandersetzung bewegten sich ungefähr 100 Anhänger der Heimmannschaft über einen Stadionumlauf auf den Block der Gästefans zu. Die Begrenzung zwischen Heim- und Gästeblock konnten sie jedoch nicht durchdringen. Ein mögliches Aufeinandertreffen der widerstreitenden Fans verhinderten im weiteren Verlauf die eingesetzten Ordner. Dabei wurden sie von Einsatzkräften der Polizei unterstützt.
Zu Beginn der zweiten Halbzeit zündeten Unbekannte in beiden Blöcken mehrfach pyrotechnische Gegenstände, sodass das Spiel für ungefähr zwei Minuten unterbrochen werden musste. Durch das Zünden der Pyrotechnik wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt. Er konnte nach ambulanter Behandlung seinen Dienst fortsetzen.
Der Abstrom und die Heimreise der Fußballfans verliefen störungsfrei. Die Polizei Berlin war mit ungefähr 600 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Die Einsatzkräfte mussten insgesamt 23 Strafermittlungsverfahren einleiten, unter anderem wegen Gefangenenbefreiung, Landfriedensbruchs, Körperverletzung und Beleidigung. Dabei wurde neun Personen kurzfristig die Freiheit entzogen, um ihre Personalien festzustellen. Ein Fan der Gastmannschaft erstattete bis zum Einsatzende Anzeige wegen Körperverletzung im Amt gegen die Polizei, da er angab, durch den Einsatz des Reizstoffes verletzt worden zu sein.

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