Nr. 0341
Anlässlich des Besuchs eines Staatsgastes hat die Polizei Berlin für den Bezirk Mitte drei temporäre Allgemeinverfügungen zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen.
Gemäß § 17 Absatz 1 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG Bln) sowie § 14 Absatz 1 und 2 VersFG BE, jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE) in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der jeweils geltenden Fassung, sind die Ausübung der Versammlungsfreiheit und das Führen von Waffen und Messern in folgenden Grenzen untersagt:
Allgemeinverfügung für den Bereich um das Ritz Carlton in der Zeit vom 29. März 2026, 18 Uhr, bis 30. März 2026, 22 Uhr
Norden
- Lennéstraße ab Bellevuestraße bis Ebertstraße, einschließlich beider Gehwegseiten
Osten
- Ebertstraße beginnend ab Lennéstraße bis südlicher Kreuzungsbereich Potsdamer Platz/Leipziger Platz, einschließlich der östlichen Gehwegseite der Ebertstraße
Süden
- Potsdamer Straße vom südlichen Kreuzungsbereich Potsdamer Platz bis Potsdamer Platz 1
Westen
- Potsdamer Platz 1 in nördliche Richtung bis Bellevuestraße sowie Bellevuestraße bis Lennéstraße einschließlich der Gehwege
Allgemeinverfügung für den Bereich um das Schloss Bellevue am 30. März 2026 in der Zeit von 8 Uhr bis 11 Uhr
Norden
- Paulstraße ab Hausnummer 20 in südlicher Richtung einschließlich der Gehwege sowie der Lutherbrücke und der John-Foster-Dulles-Allee einschließlich des nördlichen Gehwegs bis zum Großfürstenplatz
Osten
- Spreeweg einschließlich der Gehwege und des vom Spreeweg über die Bellevueallee bis zum Großfürstenplatz verlaufenden Weges durch den Großen Tiergarten,
Süden
- Großer Stern einschließlich 50 Meter einmündend in die angrenzende Straße des 17. Juni sowie die Hofjägerallee einschließlich der Gehwege und der gesamten Mittelinsel der Siegessäule einschließlich der Gehwege
Westen
- Spreeweg ab Großer Stern bis Lutherbrücke einschließlich der Gehwege sowie Bellevue-Ufer bis auf Höhe des nordwestlichen Endes des Teiches im Schlosspark Bellevue
Allgemeinverfügung für den Bereich um das Bundeskanzleramt am 30. März 2026 in der Zeit von 11 Uhr bis 16 Uhr
Norden
- Bettina-von-Arnim-Ufer von Höhe Haus der Kulturen der Welt weiter in nordöstliche Richtung über das Ludwig-Erhard-Ufer bis Konrad-Adenauer-Straße einschließlich des südlichen Gehwegs sowie der Brücken Moltkebrücke, Gustav-Heinemann-Brücke und Kronprinzenbrücke
Osten
- Konrad-Adenauer-Straße in südliche Richtung bis zur Paul-Löbe-Allee einschließlich der Gehwege, weiter Paul-Löbe-Allee bis auf Höhe Annemarie-Renger-Straße und südlich über den Platz der Republik bis zur Scheidemannstraße
Süden
- Von Scheidemannstraße ausschließlich der Gehwege, weiter in westliche Richtung geradlinig über Grünanlagenweg bis einschließlich Große Querallee
Westen
- Große Querallee vom Grünanlagenweg bis Paul-Löbe-Allee weiter in westliche Richtung bis Bettina-von-Arnim-Ufer einschließlich der Gehwege
So Sie die Möglichkeit haben, empfehlen wir, die betroffenen Straßenzüge weiträumig zu umfahren.
Um als anwohnende oder berechtigte Person die abgesperrten Bereiche reibungslos betreten zu können, führen Sie bitte Ihr Personaldokument und Ihren Dienst- oder Betriebsausweis als Legitimation bei sich.
Die Nutzung des Gemeingebrauchs öffentlicher Flächen für öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel sowie das Führen von Waffen und Messern, ist in den fest definierten Bereichen nicht gestattet.
Die Allgemeinverfügung, die Begründung und die Lagepläne können auf der folgenden Polizeidienststelle eingesehen werden:
• Polizeiabschnitt 27/28, Alt-Moabit 145, 10557 Berlin.