Nr. 2313
Von gestern Nachmittag bis kurz vor Mitternacht führten die Polizeiinspektion Havelland und Einsatzkräfte der Polizei Berlin unter der Führung des Polizeiabschnitts 23 eine Verkehrssonderkontrolle in Staaken mit über 40 Polizistinnen und Polizisten durch. Kräfte der Technischen Einsatzeinheit und Diensthundeführer der Polizei Brandenburg unterstützten den Einsatz in der Heerstraße zwischen 16 und 0 Uhr genauso wie Berliner Polizeikräfte der 5. Begleitschutz- und Verkehrshundertschaft, Diensthundeführereinheit sowie der Polizeidirektion 2 (West).
Bereits im April führten die Polizeiinspektion Havelland und der Polizeiabschnitt 23 eine gemeinsame Verkehrssonderkontrolle in Falkensee durch. Im Rahmen der intensiven Zusammenarbeit zwischen der Polizei Berlin und der Polizei Brandenburg fand gestern der zweite Verbundeinsatz statt.
Mit Beginn der dunklen Jahreszeit verschlechtern sich die Sicht- und Witterungsbedingungen auf den Straßen. In dieser Zeit kommt es erfahrungsgemäß zu schweren Unfällen, die auch durch Alkohol, Drogen oder mangelnde Fahrzeugbeleuchtung verursacht werden. Um dem entgegenzuwirken, lag der Schwerpunkt der Kontrollen auf der Fahrtüchtigkeit der Verkehrsteilnehmenden und der technischen Sicherheit ihrer Fahrzeuge.
Insgesamt wurden 117 Fahrzeuge sowie deren Fahrerinnen und Fahrer überprüft. Dabei wiesen 20 Fahrzeuge Mängel an den Beleuchtungseinrichtungen auf. Vier Fahrzeuge wurden aufgrund des Verdachts der unzulässigen Fahrzeugveränderungen oder technischen Mängel zum Zwecke der Erstellung eines technischen Gutachtens sichergestellt. Es wurden acht Verkehrsordnungswidrigkeiten geahndet. Nach positiv ausgefallenen Drogenvortests bestand bei zwei anderen Fahrzeugführern der Verdacht des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Sie wurden vorläufig festgenommen und kamen zu Blutentnahmen in ein Polizeigewahrsam. Drogenspürhunde fanden in ihren Fahrzeugen zudem augenscheinliche Betäubungsmittel, weshalb in beiden Fällen der Verdacht des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln besteht. Die mutmaßlichen Drogen wurden beschlagnahmt. Bei einem anderen Fahrzeugführer wurde ein Atemalkoholwert von rund 0,7 Promille festgestellt. Da er keine
Ausfallerscheinungen zeigte, wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn eingeleitet. In einem weiteren Fall wurde gegen das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis verstoßen. Ein Fahrzeugführer muss sich wegen des unerlaubten Aufenthalts verantworten.