Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt am Silvestertag

  • veröffentlicht am 01.01.2025 13:01 Uhr
  • Polizeibericht

Polizeimeldung vom 01.01.2025

bezirksübergreifend

Nr. 0012
Am Mittag und Nachmittag des Silvestertages war die Polizei Berlin anlässlich zweier Versammlungen mit Bezug zum Nahostkonflikt mit knapp 300 Kräften im Einsatz.

Ein im Vorfeld mit 1000 erwarteten Teilnehmenden angezeigter Aufzug unter dem Motto „no new year celebration during genocide“ wurde nach Verfügung der Versammlungsbehörde als Kundgebung am Checkpoint Charlie durchgeführt. Parallel fand eine für zehn Teilnehmende unter dem Motto „Gegenprotest Israel begeht keinen Genozid lasst die Geiseln frei“ angezeigte Versammlung mit sechs Teilnehmenden statt, diese verlief friedlich.
Die propalästinensische Versammlung begann nach Bekanntgabe der beschränkenden Verfügungen kurz nach 12 Uhr; in der Spitze wurde eine Teilnehmerzahl von circa 300 Personen erreicht. Die Stimmung unter den Versammlungsteilnehmenden war sehr emotional, im gesamten Verlauf kam es immer wieder zu Störungen. So wurden u. a. verbotene und polizeifeindliche Sprechchöre gerufen und verbotene Symbole gezeigt. Teilnehmende der Versammlung bedrängten eine Rollstuhlfahrerin und beraubten sie ihrer mitgeführten Israel-Flagge. Die Frau musste von Polizeikräften aus dem Bereich begleitet werden. Eine Versammlungsteilnehmerin versuchte, eine US-amerikanische Flagge am Checkpoint Charlie abzureißen. Außerdem kam es zu einer wechselseitigen Körperverletzung zwischen einem Pressevertreter und einem Versammlungsteilnehmer. Die Versammlungsleiterin konnte im Laufe der Veranstaltung keinen Einfluss mehr auf die Teilnehmenden nehmen und beendete die Versammlung kurz vor 15 Uhr, als noch circa 80 Teilnehmende am Ort waren.
Es kam im Laufe des Nachmittags insgesamt zu 13 freiheitsentziehenden beziehungsweise beschränkenden Maßnahmen. Insgesamt wurden 14 Strafanzeigen gefertigt, davon drei wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, drei wegen Körperverletzung, jeweils zwei wegen Widerstands gegen und tätlichen Angriffs auf Vollzugsbeamte, zwei wegen Beleidigung, und je eine wegen Raubes und Sachbeschädigung. Es wurden keine Polizeibeamten von Versammlungsteilnehmenden verletzt.

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