Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung für von Menschenhandel betroffene Menschen

  • veröffentlicht am 28.08.2024 13:08 Uhr
  • Polizeibericht
Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung für von Menschenhandel betroffene Menschen
automatisch erstelltes Symbolbild des Polizeiberichts

Polizeimeldung vom 28.08.2024

berlinweit

Nr. 1768
Die Polizei Berlin hat gemeinsam mit den Trägern der Berliner Beratungsstellen und Einrichtungen für von sexueller Ausbeutung betroffene Menschen, darunter

• BAN YING e.V. – Koordinations- und Beratungsstelle gegen Menschenhandel,
• ONA e.V. – Zufluchtswohnung für Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung,
• IN VIA – Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit für das Erzbistum Berlin gGmbH – Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind
• Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin – Abteilung Jugend und Gesundheit – Fachbereich 4, Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung
• HILFE-FÜR-JUNGS e.V. – Anlauf- und Beratungsstelle für Jungen und Männer, die anschaffen
• SOLWODI Berlin e.V. – Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Ausbeutung,

gestern die Neufassung der bereits bestehenden Kooperationsvereinbarung für von Menschenhandel betroffene Menschen unterzeichnet. Die Vereinbarung umfasst nunmehr alle Formen der Ausbeutung mit Ausnahme der ausbeuterischen Beschäftigung. Hierfür wurde mit dem Hauptzollamt Berlin gestern ebenfalls eine gesonderte Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Die Polizeimeldung dazu kann unter diesem Link eingesehen werden.

Die bereits im Jahr 2003 zwischen dem Polizeipräsidenten in Berlin und den Trägern der Berliner Beratungsstellen und Einrichtungen für von Frauenhandel betroffene Frauen geschlossene Kooperationsvereinbarung wurde überarbeitet und erneuert. Unter anderem wurde der Betroffenenkreis, der zuvor nur auf Frauen gerichtet war, auf alle Geschlechter ausgeweitet und die Vereinbarung um weitere Kooperationsparteien ergänzt. Die zukünftige Kooperation soll neben dem bestehenden Fokus auf die sexuelle Ausbeutung weitere Phänomene des Menschenhandels umfassen.

An der Ausarbeitung der Kooperationsvereinbarung waren auch die Staatsanwaltschaft Berlin, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie die Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung beteiligt.

Mit der Erweiterung wird die Kooperationsvereinbarung den Entwicklungen im Bereich Menschenhandel gerecht.

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