Einrichtung von drei Waffen- und Messerverbotszonen

  • veröffentlicht am 14.02.2025 16:02 Uhr
  • Polizeibericht

Polizeimeldung vom 14.02.2025

bezirksübergreifend

Friedrichshain-Kreuzberg/Mitte
Nr. 0413
Mit Datum vom 15. Februar 2025 tritt die neue Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Kraft. In insgesamt drei Gebieten in Kreuzberg und Wedding ist ab dann das Führen von Waffen (insbesondere Schusswaffen, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, Pfeilabschussgeräte und Armbrüste) und jeglicher Messer (womit auch Küchen- und Gebrauchsmesser umfasst sind) verboten. Das Verbot gilt innerhalb der festgelegten Waffen- und Messerverbotszonen grundsätzlich für alle Personen, auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in Verkehrsmitteln und Einrichtungen des öffentlichen Personenverkehrs, sofern kein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Waffen- und Messerverbotszonen umfassen Bereiche, in denen eine Häufung von Straftaten unter Verwendung von Waffen sowie Rohheitsdelikten wie u. a. Raub- und/oder Körperverletzungstaten festzustellen sind.
Die entsprechenden Gebiete befinden sich innerhalb folgender Grenzen:

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Waffen- und Messerverbotszone Görlitzer Park

1. Görlitzer Park (einschließlich U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof und Lausitzer Platz)
  • Görlitzer Straße gesamt (ohne die Gebäude im Norden, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
  • Gehwege, Fahrbahnen, Grünflächen, Sport- und Spielplätze des öffentlich zugänglichen Görlitzer Ufers zwischen Görlitzer Straße und Wiener Straße einschließlich der anliegenden Brücke über den Landwehrkanal
  • Lausitzer Platz 1-17
  • Skalitzer Straße 31-28, 48, 94A-95A sowie 96-108 (ohne Gebäude)
  • Waldemarstraße 119 (ohne Gebäude)
  • Wiener Straße gesamt (ohne Gebäude im Süden, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
  • Der U-Bahnhof Görlitzer Bahnhof ist mit umfasst.
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Waffen- und Messerverbotszone Kottbusser Tor

2. Kottbusser Tor (einschließlich U-Bahnhof Kottbusser Tor)

  • Adalbertstraße 1-5 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
  • Adalbertstraße 6 (Gehweg bis zur Baufluchtlinie des Gebäudes)
  • Adalbertstraße 96 (angrenzend an die Baufluchtlinie des Gebäudes Nummer 95) bis Adalbertstraße 98
  • Dresdener Straße 8-12 (nur Fahrbahn und Gehweg bis zur Baufluchtlinie der Gebäude)
  • Dresdener Straße 127-128 (einschließlich Spielplatz Dresdener Straße 127 und Grundstück Dresdener Straße 128)
  • Kottbusser Straße 1 (nur Fahrbahn und Gehweg in Baufluchtlinie zum Gebäude der Reichenberger Straße 18)
  • Reichenberger Straße 9-10 sowie 18 (jeweils nur Fahrbahn und Gehweg bis zur Baufluchtlinie der Gebäude)
  • Reichenberger Straße 170-177 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
  • Skalitzer Straße 6 (Fahrbahn und Gehweg in Baufluchtlinie zum Gebäude Kottbusser Straße 1)
  • Skalitzer Straße 133-138 (Fahrbahn und Gehweg einschließlich der dazugehörigen Zuwege zu Höfen und Höfe, auf denen tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet)
  • Der U-Bahnhof Kottbusser Tor ist mit umfasst.
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Waffen- und Messerverbotszone Leopoldplatz

3. Leopoldplatz (einschließlich U-Bahnhof Leopoldplatz)

  • Leopoldplatz (der öffentlich zugängliche Park mit seinen Grünflächen, Spielplätzen) ausgenommen der darauf befindlichen Gebäude (Neue Nazarethkirche; Alte Nazarethkirche)
  • Maxstraße zwischen Nazarethkirchstraße und Schulstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Nordosten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
  • Schulstraße zwischen Maxstraße und Müllerstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahnen ohne die Gebäude im Südosten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
  • Müllerstraße zwischen den Zu- und Abgängen des U-Bahnhofes Leopoldplatz (öffentlich zugänglicher Bereich auf Höhe der Grundstücke Müllerstraße 153 und Müllerstraße 25 im Südosten einschließlich Fahrbahnen und Gehwege) und der Nazarethkirchstraße (Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Südwesten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
  • Nazarethkirchstraße zwischen Müllerstraße und Maxstraße (Grünflächen, Gehwege und Fahrbahn ohne die Gebäude im Nordwesten, das heißt bis zu deren Baufluchtlinie)
  • Der U-Bahnhof Leopoldplatz ist mit umfasst.

Ziel ist es, die Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen weiter zu erhöhen und die Kriminalitätsbelastung zu reduzieren. Der Polizei Berlin ist es mit den neuen Regelungen möglich, frühzeitig einzuschreiten und bereits vor dem Vorliegen des Verdachts einer Straftat oder einer konkreten Gefahr, also verdachtsunabhängig, zu kontrollieren.
Die Polizei Berlin wird regelmäßig Kontrollen in diesen Gebieten durchführen. Diese Kontrollen können anlassunabhängig durchgeführt werden. Verbotenerweise mitgeführte Waffen und Messer können eingezogen werden. Zudem kann ein Verstoß im Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Die komplette Verordnung ist im Internet abrufbar.

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