Durchsuchungen bei Polizeimitarbeitenden wegen Verdachts der Strafvereitelung im Amt

  • veröffentlicht am 28.08.2024 11:08 Uhr
  • Polizeibericht
Durchsuchungen bei Polizeimitarbeitenden wegen Verdachts der Strafvereitelung im Amt
automatisch erstelltes Symbolbild des Polizeiberichts

Polizeimeldung vom 28.08.2024

berlinweit

Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Nr. 1766
Kräfte des Landeskriminalamts Berlin führten wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt heute früh im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin Durchsuchungsmaßnahmen an den Wohnanschriften von insgesamt zwölf Polizeimitarbeitenden sowie auf deren Dienststelle im Bereich der Direktion 5 (City) durch.

Grundlage des Tatvorwurfs ist ein Geschehen, das sich am 5. oder 6. Dezember 2021 auf der Dienststelle in Kreuzberg abgespielt haben soll: Ein Polizeibeamter soll aus dem Dienstschrank eines Kollegen dort eingeschlossene Goldmünzen im Wert von mindestens 600 Euro entwendet haben. Der damalige Dienststellenleiter soll daraufhin alle Polizeikräfte der Dienststelle auf den Diebstahl angesprochen und klargestellt haben, dass der Diebstahl aufgrund fehlender Aufbruchspuren nur von einer der in diesem Bereich eingesetzten Polizistinnen und Polizisten begangen worden sein konnte. Die Beschuldigten – vier Frauen und acht Männer (inklusive des Dienststellenleiters) im Alter von inzwischen 34, 35, 44, 45, 47, 48, 49, 52, 58, 60 und 61 Jahren – sollen aufgrund verschiedener Aspekte wie etwa der dienststellenintern bekannten Spielsucht eines Kollegen – nicht nur von der Tat Kenntnis, sondern auch einen Tatverdacht gegen den Kollegen gehabt haben.
Trotzdem soll keiner von ihnen – entgegen der ihnen bekannten Verpflichtung – eine Anzeige bei seinem Dienstvorgesetzten, einer anderen Polizeidienststelle oder anderweitig erstattet haben, da sie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Kollegen zu vermeiden versuchten.

Bekannt geworden sind die Tatvorwürfe nach der Auswertung eines Chatverlaufs auf den Mobiltelefonen des mutmaßlichen Diebes und seines Opfers. Beide sollen gemeinsam im August 2023 nach ihrem Dienst, unter Verwendung eines zivilen Dienstautos sowie Vortäuschung einer angeblichen Personenkontrolle einen damals 62-jährigen Autofahrer auf der Stadtautobahn in Höhe des Messedamms mittels Sondersignalen und Polizeikelle herausgewunken und zum Stehen gebracht haben. Aus seinem Auto sollen sie dann mehr als 57.000 Euro Bargeld und zwei Mobiltelefone mitgenommen haben.

Die heutigen Durchsuchungen in Kreuzberg, Marienfelde, Schöneberg, Petershagen, Pankow, Lichtenberg und Altglienicke führten zum Auffinden von Mobiltelefonen, die nun im weiteren Verlauf der noch andauernden Ermittlungen ausgewertet werden sollen. Dienstrechtliche Maßnahmen werden geprüft.

Gemeinsame Zweitmeldung mit der Staatsanwaltschaft Berlin Nr. 0931 vom 6. Mai 2024: Festnahme eines zweiten Polizisten wegen Raubverdachts bei angeblicher Personenkontrolle
Gegen einen 45 Jahre alten Polizeioberkommissar wurde heute ein bereits zuvor erwirkter Haftbefehl wegen des Verdachts des Raubes vollstreckt. Der Mann ist verdächtig, mittäterschaftlich mit einem bereits im August 2023 verhafteten, mittlerweile allerdings vom Vollzug der Untersuchungshaft verschonten Polizeibeamten, nach seinem Dienst und unter Verwendung des zivilen Dienstautos einen Einsatz vorgetäuscht zu haben. So sollen die beiden Beschuldigten bei einer angeblichen Personenkontrolle einen damals 62-jährigen Autofahrer auf der Stadtautobahn in Höhe des Messedamms mittels Sondersignalen und Polizeikelle herausgewunken und zum Stehen gebracht haben. Aus seinem Auto sollen sie dann mehr als 57.000 Euro Bargeld und zwei Mobiltelefone mitgenommen haben.
Der Tatverdacht gegen den nun festgenommenen Beschuldigten ergibt sich insbesondere aus einem vorliegenden DNA-Gutachten. Zudem soll der hoch verschuldete Beschuldigte seiner Ehefrau noch vor der Tat angekündigt haben, in Kürze zu größeren Mengen Bargeld zu kommen.
Woher die Beschuldigten wussten, dass der Geschädigte dieses Bargeld mit sich führen würde, ist nach wie vor unklar.
Dem festgenommenen Beschuldigten wurde bereits nach in dieser Sache durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen am 3. September 2023 das Verbot der Weiterführung der Dienstgeschäfte ausgesprochen.
Die Ermittlungen dauern an.

Gemeinsame Erstmeldung mit der Staatsanwaltschaft Berlin Nr. 1434 vom 15. August 2023: Verhaftung eines Polizeibeamten wegen Raubes
Gegen einen 48 Jahre alten Polizeihauptkommissar wurden gestern Durchsuchungsbeschlüsse und ein Haftbefehl vollstreckt. Dem Mann wird vorgeworfen, nach seinem Dienst und unter Verwendung des zivilen Dienstautos seiner Direktion gemeinsam mit einem unbekannten Mittäter einen 62-jährigen Autofahrer um Bargeld und Mobiltelefone beraubt zu haben.
Am 19. Juli 2023 soll der Polizeibeamte gegen 23.15 Uhr auf der Stadtautobahn in Höhe des Messedamms den Geschädigten mittels Sondersignalen und Polizeikelle herausgewinkt und zum Stehen gebracht haben. Seine dienstliche Ausrüstung soll er dabei einschließlich seiner Dienstwaffe im Holster getragen haben. Bei dem Opfer soll angesichts dieser Umstände – wie geplant – der Eindruck erweckt worden sein, dass es sich um eine ordnungsgemäße polizeiliche Maßnahme handele.
Im Rahmen dieser angeblichen Personenkontrolle sollen der Beschuldigte und der Mittäter den Mann dann mit Handschellen gefesselt und in das Polizeifahrzeug gebracht haben. Dann sollen sie aus dessen Auto mehr als 57.000 Euro Bargeld und zwei Mobiltelefone mitgenommen haben. Nach Abschluss der angeblichen Maßnahmen soll der Polizeihauptkommissar dem mutmaßlichen Opfer sogar noch ein polizeiliches Sicherstellungsprotokoll ausgehändigt haben – auf dem das beschlagnahmte Geld aber nicht verzeichnet war.
Die richterlich angeordnete Durchsuchung seiner Wohnung und der von ihm genutzten Diensträume führte zum Auffinden von Beweismitteln und den verwendeten dienstlichen Ausrüstungsgegenständen. Der Haftbefehl wurde noch gestern durch einen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten verkündet, aber dessen Vollstreckung außer Vollzug gesetzt. Die Ermittlungen des für Amtsdelikte zuständigen Fachkommissariats dauern an.
Dem Polizeibeamten wurde die weitere Dienstverrichtung mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres verboten.

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