Bilanz einer Versammlungslage zum Nahostkonflikt

  • veröffentlicht am 05.10.2024 13:10 Uhr
  • Polizeibericht
Bilanz einer Versammlungslage zum Nahostkonflikt
automatisch erstelltes Symbolbild des Polizeiberichts

Polizeimeldung vom 05.10.2024

Mitte

Nr. 2024
Mit rund 400 Einsatzkräften gewährleistete die Polizei die Versammlungsfreiheit anlässlich mehrerer Versammlungen im Kontext des Nahostkonfliktes.
Zwischen 16.30 Uhr und 21 Uhr versammelten sich auf dem Alexanderplatz zu drei verschiedenen Versammlungen Menschen im unteren dreistelligen Bereich.
Zu einer Kundgebung mit dem Motto „Stoppt den Krieg“ versammelten sich in der Spitze circa 100 Menschen. Diese sowie eine Versammlung in der Nähe mit dem Motto „Mahnwache für Gaza“, zu der sich in der Spitze rund 60 Menschen sammelten, verliefen überwiegend störungsfrei.
Während der Kundgebung mit dem Motto „Stoppt den Krieg“ riefen die Teilnehmenden wiederholt israelfeindliche bzw. Israel diffamierende Ausrufe, sodass zunächst die Versammlungsleitung aufgefordert wurde, auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mäßigend einzuwirken. Schließlich wurden diese Ausrufe beschränkt, womit sie einen Verstoß gegen das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin bedeuteten. Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte fest, dass Redebeiträge gezielt von minderjährigen Kindern gehalten wurden. Dies wurde den Erkenntnissen zufolge gezielt von der Versammlungsleitung ermöglicht. In diesem Zusammenhang stellten die Einsatzkräfte die Identitäten einer Mutter und ihres elfjährigen Kindes fest und leiteten dazu ein Strafermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht gegen die 40-Jährige ein.
Im Verlauf der Versammlung mit dem Motto „Mahnwache für Gaza“ mussten die Einsatzkräfte einen Mann kurzfristig in Gewahrsam nehmen, der vorher öffentlich Papierfahnen des Staates Israel zerriss.

Eine Kundgebung mit dem Motto „Solidarität mit Israel und der IDF“ verlief friedlich und störungsfrei.
Insgesamt mussten die Einsatzkräfte zehn freiheitsbeschränkende Maßnahmen durchführen. Dazu wurden Strafermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der Beleidigung sowie des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

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