20-Jähriger nach Raubserie in Berlin festgenommen

  • veröffentlicht am 08.07.2026 11:07 Uhr
  • Polizeibericht

Polizeimeldung vom 08.07.2026

Neukölln

Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin

Nr. 0823
Ein 20-Jähriger, der gemeinsam mit einem weiteren, bereits durch das Landgericht Berlin I verurteilten 20-Jährigen, gezielt Männer in Berlin zu Dates gelockt und sie dann ausgeraubt haben soll, wurde gestern aufgrund eines Haftbefehls in Berlin-Rudow festgenommen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Jahr 2025 gemeinsam mit dem Verurteilten unter einem Vorwand mit insgesamt fünf Männern aus Berlin Kontakt aufgenommen zu haben, nachdem sie gezielt gefälschte Profile auf Dating-Apps erstellt hatten. Die Geschädigten sollen dann an den Tatort gelockt und dort von den Tätern, die teilweise vermummt und bewaffnet gewesen sein sollen, unter Androhung von Gewalt zur Herausgabe von Bargeld, Mobiltelefonen und Wertgegenständen gezwungen worden sein. Darüber hinaus sollen sie mithilfe der Mobiltelefone der Geschädigten Geld auf ein fremdes PayPal-Konto überwiesen haben. Während der Überfälle sollen die Geschädigten teilweise wiederholt gedemütigt und misshandelt worden sein. Bis heute leiden sie an den Folgen der Taten. Das Landgericht Berlin I verurteilte am 17. Juni 2026 den 20-Jährigen wegen der Raubserie zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren. Im Rahmen des Prozesses legte er ein Geständnis ab und benannte den nunmehr festgenommenen Mittäter. Das Urteil gegen den 20-Jährigen ist nicht rechtskräftig. Er befindet sich derzeit weiterhin in Haft.

Im Rahmen einer Personenkontrolle durch Beamte der Bundespolizei konnte der Mittäter in der Nacht am U-Bahnhof Rudow festgenommen werden. Anschließend durchgeführte Durchsuchungsmaßnahmen an zwei mutmaßlichen Wohnanschriften führten nicht zum Auffinden weiterer Beweismittel. Der Beschuldigte wurde noch am Dienstag einem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten zum Zwecke der Verkündung des Haftbefehls vorgeführt. Dieser ordnete die Untersuchungshaft auf Antrag der Staatsanwaltschaft an. Die Ermittlungen dauern an.

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