Vom 1. Juni bis 31. Juli 2018 haben interessierte Frauen und Männer wieder die Möglichkeit, sich für eine Ausbildung bei der Polizei Berlin zu bewerben. Eingestellt werden voraussichtlich 312 Anwärterinnen und Anwärter im mittleren Dienst der Schutzpolizei, darunter auch Lebensältere (30 bis 39 Jahre), vermutlich 210 Anwärterinnen und Anwärter im gehobenen Dienst der Schutz- und rund 90 im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Bei erfolgreicher Absolvierung des Einstellungstests sowie der ärztlichen Untersuchung beginnt die Ausbildung am 1. März 2019 (mittlerer Dienst) beziehungsweise am 1. April 2019 (gehobener Dienst).
Bewerberinnen und Bewerber für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei können im Bewerbungsbogen vermerken, dass die Bewerbung auch für den mittleren Dienst berücksichtigt werden kann. Bei Bewerbungen für die Kriminalpolizei kann der Wunsch angegeben werden, auch für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei berücksichtigt zu werden.
Einstellungsvoraussetzungen der Polizei
Berlin:
- Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines Mitgliedslandes der EU (für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – einfach bei unserer Berufsinfo unter der Telefonnummer (030) 3323003 nachfragen)
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw mit Schaltgetriebe (muss spätestens während der Ausbildung erworben werden)
- Nachweis über die Fähigkeit, mindestens 200 Meter schwimmen zu können
- Mindestgröße 160 cm (Frauen) beziehungsweise 165 cm (Männer)
- bestandene Einstellungsprüfung
- bestandene ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung
- einwandfreier Leumund
- Einhaltung der Vorgaben zu Tätowierungen und anderen Körpermodifikationen (siehe Hinweise auf der Homepage der Polizei Berlin)
Zusätzlich für den mittleren Dienst der
Schutzpolizei:
- mindestens erweiterte Berufsbildungsreife
- 16 bis 29 Jahre alt
- lebensältere Bewerberinnen und Bewerber (30 bis 39 Jahre) abgeschlossene Berufsausbildung und zweijährige hauptberufliche Tätigkeit.
Zusätzlich für den gehobenen Dienst der Schutz- oder
Kriminalpolizei:
- mindestens die Fachhochschulreife oder gleichwertiger Abschluss
- maximal 31 Jahre alt.
Details und Ausnahmeregelungen finden Sie auf unserer Internetseite.