Vier Verletzte bei Unfall
- veröffentlicht am 02.03.2023 13:03 Uhr
- Polizeibericht
Nr. 0293
Zu einem Verkehrsunfall mit vier verletzten Personen wurden Einsatzkräfte der Polizeidirektion 2 (West) gestern Vormittag nach Charlottenburg alarmiert. Dem bisherigen Kenntnisstand und Aussagen von Zeuginnen und Zeugen zufolge soll ein 50 Jahre alter Opel-Fahrer gegen 10.15 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Busspur des Kurfürstendamms in östliche Richtung unterwegs gewesen und dann bei Rot zeigender Ampel in den Kreuzungsbereich Kurfürstendamm/ Brandenburgische Straße/ Lewishamstraße eingefahren sein. Auf der Kreuzung fuhr er gegen einen ihm entgegenkommenden Nissan, an dessen Steuer ein 38-Jähriger saß. In dem Auto befanden sich außerdem eine 36-jährige Frau und das gemeinsame Kind der beiden: ein Säugling. Infolge des Unfalls wurde der Nissan gegen einen am Straßenrand geparkten Transporter der Marke Mercedes geschleudert. Außerdem löste sich die Frontschürze des Nissans, flog durch die Luft und gegen einen im Kreuzungsbereich verkehrsbedingt
wartenden BMW. Die Familie aus dem Nissan wurde ins Krankenhaus gebracht, in welchem die Mutter und ihr Kind stationär aufgenommen wurden. Der Vater wurde nach ambulanter Behandlung von dort entlassen. Ein Atemalkoholtest bei dem mutmaßlichen Unfallverursacher ergab einen Wert von etwa 1,5 Promille. Der 50-Jährige kam ebenfalls ins Krankenhaus, wo er ambulant behandelt und ihm Blut abgenommen wurde. Wie die weiteren Ermittlungen ergaben, soll der Mann mit seinem Pkw kurz zuvor auf dem Kurfürstendamm, Höhe Nestorstraße, ein neben ihm fahrendes Taxi gestreift und sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Der Mann wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und der Behandlung im Krankenhaus auf freien Fuß entlassen. Die Ermittlungen, unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung, wegen Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol und Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einer Verkehrsunfallflucht leitet ein
Fachkommissariat für Verkehrsdelikte der Direktion 2.