Verbot zweier Versammlungen

  • veröffentlicht am 13.04.2023 15:04 Uhr
  • Polizeibericht
Verbot zweier Versammlungen
automatisch erstelltes Symbolbild des Polizeiberichts

Nr. 0546
Nach Bewertung aller Umstände und Erkenntnisse sowie der Abwägung sämtlicher Interessen – insbesondere dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit – hat die Polizei Berlin heute zwei für das bevorstehende Wochenende angezeigte Versammlungen sowie die Durchführung jeder Ersatzveranstaltung bis zum 16. April 2023 in Berlin verboten.
Basierend auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und auch der jüngeren Vergangenheit, weitergehenden Erkenntnissen und Erstellung einer Prognose hat die Prüfung der Versammlungsbehörde ergeben, dass die unmittelbare Gefahr besteht, dass es bei den Versammlungen zu

- volksverhetzenden, antisemitischen Ausrufen,
- Gewaltverherrlichung,
- dem Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch zu Einschüchterungen sowie
- Gewalttätigkeiten

kommt.

Die Verbote betreffen folgende Versammlungen:

Sa, 15. April 2023

- “Solidarität mit allen politischen Gefangenen am Tag der palästinensischen Gefangenen”
Kundgebung, 17.30 bis 19 Uhr, Hermannplatz

So, 16. April 2023

- „Tag der palästinensischen Gefangenen“
Aufzug, 16 bis 18 Uhr, Rathaus Neukölln – Erkstraße – Sonnenallee – Hermannplatz

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