Nr. 1706
Gestern Abend kam es im Zusammenhang mit der stadtweiten Versammlungslage am Sonnabend zu einem versuchten Angriff auf vier Frauen in Mitte. Die Polizei prüft einen politischen Hintergrund.
Gegen 21:40 Uhr hielten sich vier Frauen, darunter eine 24- und eine 29-Jährige, im Außenbereich eines Imbisses in der Wilhelmstraße auf, als eine bislang unbekannte Person aus einem Fenster des über dem Imbiss befindlichen Wohnhauses einen Pflasterstein warf. Der Stein schlug etwa einen Meter vom Tisch der Frauen entfernt auf dem Gehweg ein. Zusätzlich traf ein nasser Waschlappen den Tisch. Verletzt wurde niemand.
Nach bisherigen Erkenntnissen handelte es sich bei den vier Frauen um ehemalige Teilnehmerinnen eines pro-palästinensischen Aufzuges, der zuvor im nahen Umfeld durchgeführt wurde. Da ein politisch motivierter Hintergrund bislang nicht ausgeschlossen werden konnte, ermittelt der Polizeiliche Staatsschutz des Landeskriminalamts Berlin wegen des Verdachts der versuchten gefährlichen Körperverletzung.
Umfassende Versammlungslage am 21. Juni 2025
Gestern wurden im Rahmen des stadtweit von der Direktion Einsatz und Verkehr geführten Einsatzes in Berlin insgesamt neun Versammlungen zu unterschiedlichen Themen angezeigt. Besonders hervorzuheben war eine Demonstration mit Bezug zum Nahostkonflikt, die einen polizeilichen Einsatzschwerpunkt bildete.
Ein pro-palästinensischer Aufzug unter dem Motto „United 4 Gaza!“ mit bis zu 15.000 Teilnehmenden wurde begleitet von mehreren pro-israelischen Gegenkundgebungen mit knapp 170 Personen. Eine vorab im Wege der Kooperation auf die Mittelinsel Unter den Linden Ecke Friedrichstraße gelegte Kundgebung wurde durch die Versammlungsleiterin nach Betrachtung der aktuellen Einsatzlage vorzeitig und noch vor Passieren des pro-palästinensischen Aufzugs um kurz vor 18 Uhr beendet.
Während des pro-palästinensischen Aufzuges kam es unter anderem zum Rufen verbotener Parolen („From the river to the sea …“) und dem Zeigen strafrechtlich relevanter Symbole. Einsatzkräfte führten daraufhin an unterschiedlichen Stellen mehrere Festnahmen durch. Am Endplatz der Versammlung kam es zudem zu Spannungen zwischen den Versammlungsteilnehmenden und ehemaligen Teilnehmenden einer pro-israelischen Kundgebung, die im Schutz anwesender Einsatzkräfte israelische Fahnen zeigten. Die Polizei musste zur schnellen Deeskalation eingreifen und gegen einzelne Personen selektiv und gezielt unmittelbaren Zwang anwenden. Auch sogenannte Content Creator und politisch interessierte Influencer gerieten teilweise in den Bereich polizeilicher Abdräng- und Sicherungsmaßnahmen, da sie mit erkennbar gewaltorientierten Personen die südöstliche Grünfläche des Leipziger Platzes betreten und damit den eigentlichen Versammlungsbereich verlassen hatten. Die Polizeiführung
veranlasste am Endplatz über die Versammlungsleitung, dass der Betrieb des Lautsprecherwagens wegen des Abspielens volksverhetzender Inhalte am Leipziger Platz eingestellt wurde.
Parallel fanden unter anderem ein Protestcamp („Vereint für Palästina“) mit etwa 1.700 zeitweiligen Teilnehmenden sowie eine pro-iranische und eine Versammlung mit LGBTQIA*-Bezug in Marzahn als Pride-Demonstration statt. Im Nachgang zu dieser Versammlungslage versuchten zwei ehemalige, mutmaßlich rechtsgerichtete Tatverdächtige, abreisende Versammlungsteilnehmer, die eine Regenbogenflagge mit sich trugen, an einer Tramhaltestelle in der Rhinstraße Ecke Landsberger Allee zu attackieren. Aufmerksame Einsatzkräfte verhinderten den körperlichen Übergriff und nahmen beide Personen fest. Ermittlungsverfahren wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung wurden eingeleitet.
Die Polizei war über den gesamten Tag verteilt und bis in die Nacht hinein mit mehr als 1.400 Einsatzkräften im gesamten Stadtgebiet präsent. Die größtenteils im Zusammenhang mit der pro-palästinensischen Versammlung registrierten 36 Straftaten führten am Ende zu 49 Festnahmen, unter anderem wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, tätlichen Angriffs auf und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen gefährlicher Körperverletzung.