Richtigstellung

  • veröffentlicht am 18.09.2020 16:09 Uhr
  • Polizeibericht

Nr. 2197
Entgegen öffentlich geäußerter Feststellungen, erfolgte die Abfrage der Meldeanschrift eines Moderators durch einen Angehörigen der Polizei Berlin im Juli 2019 und nicht im Juli 2020. Nach jetzigem Kenntnisstand erfolgte die Überprüfung aus einem dienstlichen Kontext heraus. Der Angehörige der Polizei Berlin, der die Abfrage tätigte, hat die Abfragegründe plausibel dargelegt. Er wird nicht als Tatverdächtiger im vorgenannten Verfahrenskomplex geführt. Die Ermittlungen laufen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main.

Zu jeder Abfrage werden die Abfrageparameter, der Abfragegrund, eine Begründung zum Abfragegrund, die Zugangskennung des Abfragenden – womit der Zugriff individualisierbar ist – zum Multifunktionalen Arbeitsplatzes (MAP) der Polizei Berlin und die PC-Kennung gespeichert. Diese Protokollierung erfolgt seit dem Jahr 2005.

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