Polizist bei Wohnungskontrolle schwer verletzt

  • veröffentlicht am 11.12.2021 15:12 Uhr
  • Polizeibericht

Nr. 2678
Bei der Kontrolle einer Wohnung wegen unzulässigen Lärms und Verstößen gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde ein Polizist in Friedrichshain in der vergangenen Nacht schwer verletzt. Einsatzkräfte des Abschnitts 51 waren gegen 23.30 Uhr in die Scharnweberstraße gerufen worden, weil dort offenbar mehrere Personen eine laute Party feierten. Da aus der betroffenen Wohnung deutlich mehr Stimmen zu vernehmen waren als von den Mietern angegeben, die den Polizistinnen und Polizisten die Tür geöffnet hatten, holten sich die Einsatzkräfte einen staatsanwaltschaftlich angeordneten Beschluss zum Betreten der Wohnung. In dieser wurden schließlich 26 Personen angetroffen, die sich zum Teil lautstark und vehement gegen die Feststellung ihrer Personalien und Überprüfung ihrer Impfzertifikate wehrten. Um die Kontrolle durchsetzen zu können, wurden Unterstützungskräfte einer Einsatzhundertschaft hinzualarmiert. Ein Polizist wurde im Zuge der Maßnahmen von einem 33-jährigen Mieter durch einen tätlichen Angriff so stark verletzt, dass er ins Krankenhaus gebracht werden musste. Dort wurden bei ihm ein gebrochenes Fußgelenk sowie gebrochenes Schienbein diagnostiziert. Ein Atemalkoholwert bei dem Tatverdächtigen brachte einen Wert von etwa ein Promille. Einsatzkräfte brachten ihn zur Entnahme einer Blutprobe in einen Polizeigewahrsam, aus dem er anschließend entlassen wurde. Das Handy des Mannes, mit dem dieser die Kontrollen gefilmt hatte, wurde als Beweismittel beschlagnahmt. Ein weiterer Polizist wurde bei den Kontrollen an einer Hand verletzt, konnte aber im Dienst bleiben.
Wegen eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte muss sich außerdem ein 36-Jähriger verantworten, der sich heftig gegen die Kontrolle gewehrt hatte und nur unter Einsatz von körperlichem Zwang aus der Wohnung gebracht werden konnte. Da er über Schmerzen am Kopf klagte, kam er zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus, wo ihm auf staatsanwaltschaftliche Anordnung hin auch Blut entnommen wurde. Einen Atemalkoholtest hatte der Mann abgelehnt.
Alle 26 Gäste der Feier erhielten Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz. Drei der kontrollierten Personen aus der Wohnung konnten kein Impfzertifikat vorlegen. Drei weiteren Personen, zwei Männern und einer Frau, gelang es, sich unbekannt vom Ort zu entfernen. Einer der beiden Männer musste von Einsatzkräften zu Boden gebracht werden, woraufhin ihm die Frau zu Hilfe eilte und mit dem Tatverdächtigen flüchten konnte. Ein weiterer Mann stellte sich den Beamten in den Weg, um eine Ergreifung der Flüchtenden zu verhindern. Auch er konnte entkommen.

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