Polizeieinsatz behindert

  • veröffentlicht am 10.03.2022 11:03 Uhr
  • Polizeibericht

Nr. 0523
Wegen eines tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Beleidigung dieser muss sich ein 47-jähriger Mann verantworten, der gestern gegen 14 Uhr in Buch einen Polizeieinsatz störte. Eine Beamtin und ein Beamter des Abschnitts 14 waren in der Franz-Schmidt-Straße gerade mit der Aufnahme einer Anzeige zu einer Verkehrsunfallflucht beschäftigt, als ihnen der Mann aus seinem Auto heraus in aufbrausendem Tonfall zurief, dass er eine Anzeige aufgeben wolle. Dann parkte er sein Fahrzeug ein paar Meter weiter weg, kam auf die Einsatzkräfte zu und erklärte ihnen, dass es um eine Sachbeschädigung gehe. Die Polizistin und der Polizist wiesen ihn auf andere Möglichkeiten hin, die Anzeige zu erstatten, unter anderem beim nächstgelegenen Polizeiabschnitt, da sie im Fall der Unfallflucht noch einige unaufschiebbare Ermittlungen tätigen müssten. Der Mann blieb bei seiner Forderung, die Anzeige an Ort und Stelle aufgeben zu wollen und äußerte sein Unverständnis in sehr aggressiver Weise. Außerdem beleidigte er die Polizistin und den Polizisten mehrfach. Der Aufforderung, ihnen seinen Personalausweis auszuhändigen, kam er nicht nach. Als er zu seinem Auto lief, eilte ihm der Polizist hinterher und sagte ihm, er solle stehen bleiben. Daraufhin drehte sich der Mann um, nahm eine aggressive Körperhaltung ein und lief mit drohenden Armbewegungen auf den Beamten zu. Der Polizist erklärte ihm, dass er dieses Verhalten unterlassen solle, andernfalls müsse er von einem Angriff ausgehen und Pfefferspray einsetzen. Weil der Mann sich davon nicht beeindrucken ließ, benutzte der Polizist das Pfefferspray. Als weitere, hinzualarmierte Einsatzkräfte an den Tatort kamen, beruhigte sich die Situation. Nachdem die Augenreizungen des Tatverdächtigen durch die Besatzung eines Rettungswagens ambulant behandelt waren, kam er zur erkennungsdienstlichen Behandlung in einen Polizeigewahrsam, aus dem er anschließend entlassen wurde. Die Ermittlungen in diesem Fall führt die Kriminalpolizei der Direktion 1 (Nord).

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