Nr. 0556
Antisemitismus zeigt sich nicht nur offen durch Beschimpfungen oder Angriffe auf Jüdinnen und Juden oder Einrichtungen jüdischen Lebens und jüdischer Kultur. Verbreiteter, zugleich aber in seiner Subtilität besonders gesellschaftszersetzend, sind Bilder, Symbole und Codes, die antisemitisches Gedankengut enthalten. Für viele sind diese nicht ohne Weiteres erkennbar – auch nicht immer für Polizistinnen und Polizisten oder Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.
Der Leitfaden zur Verfolgung antisemitischer Straftaten in Berlin wurde durch die Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin und der Polizei Berlin, Oberstaatsanwalt Dr. Florian Hengst und Kriminaldirektor Winfrid Wenzel, mit Unterstützung ihrer Netzwerke aus der Zivilgesellschaft überarbeitet und ergänzt. Er enthält nun insbesondere eine umfangreiche Übersicht von Chiffrierungen, Bildern und Symbolen.
Der erweiterte Leitfaden richtet sich in erster Linie an die Strafverfolgungs- und Ermittlungsbehörden. Da Antisemitismus aber ein ernstes gesellschaftliches Problem ist, das nicht nur Juden und Jüdinnen, sondern die gesamte Gesellschaft betrifft, wird er im Internet abrufbar zur Verfügung gestellt. So können sich Bürgerinnen und Bürger sowie die Zivilgesellschaft jederzeit informieren.
Der Leitfaden bietet klare Definitionen und Beispiele für antisemitische Straftaten sowie Informationen, wie man solche Vorfälle erkennen und melden kann. Darüber hinaus enthält er Hinweise zu Ressourcen für Betroffene und Unterstützungsangebote, die helfen, mit den Folgen von Antisemitismus umzugehen.