Länderübergreifende Konferenz zur Bekämpfung des Enkeltricks

  • veröffentlicht am 06.06.2025 10:06 Uhr
  • Polizeibericht

Polizeimeldung vom 06.06.2025

bundeslandübergreifend

Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Nr. 1603
Auf Einladung des Landeskriminalamtes Berlin kommen vom 11. bis zum 13. Juni Mitarbeitende von Staatsanwaltschaften und Polizeifachdienststellen aus allen 16 Bundesländern, vom Bundeskriminalamt, aus Polen, der Slowakei, Tschechien, Österreich, der Schweiz, Großbritannien und Serbien sowie Eurojust zusammen, um sich im Rahmen einer internationalen Konferenz über wirksame Strategien zur Bekämpfung des Enkeltricks auszutauschen. Die dreitätige Zusammenkunft im brandenburgischen Teltow ist Teil des von der EU geförderten Projekts ISF Lumen, das Licht (Lateinisch: Lumen) ins Dunkel der grenzüberschreitenden, organisierten Eigentumskriminalität in Europa bringen soll. Mehr zu LUMEN finden Sie hier: https://isf-lumen.polizei-bw.de/

Das LKA 253 (Besondere Phänomene Trickbetrug: Callcenter-Betrug und Enkeltrick) ist seit dem 1. Januar 2023 Projektteilnehmer – in enger Abstimmung mit der für die Verfolgung von gewerbs- und bandenmäßigen Enkeltrick-Betrugstaten zuständigen Abteilung 285 der Staatsanwaltschaft Berlin. Das Projekt wird durch das LKA Baden-Württemberg verwaltet, das Land Berlin ist mit insgesamt drei Dienststellen beteiligt. Insgesamt verfügt das LKA 253 in diesem Rahmen über ein Budget in Höhe von etwa 430.000 Euro, das bis Ende dieses Jahres für diverse Maßnahmen verwendet wird.

Beim Enkeltrick geben sich Trickbetrüger über das Telefon meist gegenüber älteren und/oder hilflosen Personen als deren nahe Verwandte aus, um unter Vorspiegelung falscher Tatsachen an deren Bargeld oder Wertgegenstände zu gelangen. In Deutschland sowie den weiteren an der Konferenz beteiligten europäischen Ländern wird gegenwärtig in den meisten Fällen der sogenannte Verkehrsunfall-Schockanruf als Variante des Enkeltricks genutzt. Dabei geben sich die in perfektem Deutsch Anrufenden (sogenannte „Keiler“) am Telefon als Verwandte oder als ein mit dem Vorgang betrauter Polizeibeamter/Rechtsanwalt aus. Sie berichten, dass entweder sie selbst als angeblicher Verwandter (meist Sohn/Tochter oder Enkel) oder ihr vermeintlicher Mandant einen Verkehrsunfall verursacht und dabei eine Person schwer verletzt oder gar getötet haben soll. Nur durch die sofortige Zahlung eines Geldbetrags in bar oder die Übergabe von Gold, Goldmünzen oder Schmuck habe der Verwandte keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten beziehungsweise könne eine unmittelbar drohende Inhaftierung vermieden werden.

Durch die Zahlung des geforderten Geldes verlieren die Geschädigten vielfach ihre gesamten Ersparnisse. Neben diesem finanziellen Schaden sind es vor allem die psychischen Auswirkungen dieser Straftaten, die den Opfern zu schaffen machen. Die Täter agieren länderübergreifend und begehen diese Taten in nahezu ganz Europa.

Wie diese Straftaten effektiv und nachhaltig strafrechtlich verfolgt und damit langfristig eingedämmt werden können, haben das zuständige Fachkommissariat des Landeskriminalamtes Berlin sowie die Staatsanwaltschaft Berlin zusammen mit weiteren Partnerdienststellen aus Polen sowie Nordrhein-Westfalen zuletzt am 27. Mai gezeigt. Den Ermittlerinnen und Ermittlern gelang es, ein sogenanntes Callcenter im Stadtgebiet von Herne/Nordrhein-Westfalen zu lokalisieren und zu zerschlagen. Gegen die 42-jährige Hauptbeschuldigte wurde Haftbefehl erlassen. Vier weitere Beschuldigte im Alter von 50, 24, 16 und 15 Jahren wurden vorläufig festgenommen. Bei den Durchsuchungen konnten umfangreiche Beweismittel im Zuge der sich anschließenden Durchsuchungsmaßnahmen sichergestellt werden, die zur Aufklärung weiterer Taten führen dürften.
Die tatverdächtigen Personen sollen aus einer Wohnung in Herne Telefonbetrugstaten unter Nutzung der klassischen Enkeltricklegende in der Republik Polen begangen haben. Durch die enge Zusammenarbeit der deutschen und polnischen Strafverfolgungsbehörden konnte eine Vielzahl von Taten zum Nachteil von in Polen lebenden Geschädigten verhindert werden.

Nachfolgend finden Sie einige Hinweise, die zu Ihrem Schutz beitragen können:
  • Eine „scheinbar“ bekannte Rufnummer reicht zur Identifizierung eines Anrufers nicht aus. Wenn Zweifel an der Echtheit des Anrufes bestehen, sollte die im Telefondisplay angezeigte Rufnummer notiert werden. Der Anruf sollte anschließend beendet werden und der oder die Angerufene sollte selbst die Polizei unter der 110 anrufen.
  • Eine „Kaution“ zur Abwendung einer (Untersuchungs-)Haft gibt es in Deutschland nicht, sondern nur die Möglichkeit einer Haftverschonung gegen eine entsprechende Sicherheitsleistung. Sollten die Angerufenen das Wort Kaution im Gesprächsverlauf vernehmen, so können sie sicher sein, dass es sich bei dem Anruf um einen Betrugsversuch handelt.
  • Bereits im Vorfeld kann mit Verwandten und Angehörigen (gegebenenfalls auch Freunden) ein Codewort vereinbart werden, das nur der involvierte Personenkreis kennt. Dieses Wort kann genutzt werden, um zu verifizieren, dass es sich beispielsweise bei der vermeintlichen Tochter auch tatsächlich um die eigene Verwandte handelt.
  • Gegebenenfalls kann man sich aus dem Telefonbuch streichen lassen, sodass der Name und die Telefonnummer nicht öffentlich einsehbar sind. Dies erscheint insbesondere sinnvoll, wenn man einen sehr generationentypischen Vornamen trägt, der Rückschluss auf das Alter zulässt.
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