Korrektur der Unfallörtlichkeit bei tödlichem Verkehrsunfall

  • veröffentlicht am 08.04.2021 17:04 Uhr
  • Polizeibericht

Nr. 0768
Die am 18. März 2018 veröffentlichte Polizeimeldung wird hinsichtlich der Unfallörtlichkeit hiermit korrigiert. Der 46-jährige Lkw-Fahrer bog nicht, wie zunächst berichtet, von der Oderstraße nach rechts in die Siegfriedstraße ab, sondern fuhr rechts auf eine Grundstückseinfahrt in der Siegfriedstraße und erfasste dort die 56-jährige Radfahrerin.

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