Kein Platz für abwertende Aussagen

  • veröffentlicht am 30.07.2020 11:07 Uhr
  • Polizeibericht

Nr. 1793
Durch Mitarbeitende der Polizei Berlin wurde bekannt, dass in einem Zug einer Einsatzhundertschaft neu zugewiesene Kolleginnen und Kollegen angehalten wurden, ihre neue Zugehörigkeit zu bekunden, und sich in diesen Aussagen auch einzelne abwertende sowie martialische Passagen fanden.

Die Polizeipräsidentin Frau Dr. Slowik stellt hierzu klar: „Sinnsprüche zur Zugehörigkeit und das Zelebrieren von Begrüßungen sind kein polizeiliches Phänomen. Ich denke an Vereine, Bereiche des Handwerks, Hochschulen und vieles mehr. Teile der getroffenen Aussagen in diesem Fall haben für mich jedoch klar eine Grenze überschritten und sind schon gar nicht mit dem Berufsbild der Polizistin beziehungsweise des Polizisten vereinbar. Neben den eingeleiteten Verfahren werde ich diese Grenze in persönlichen Gesprächen noch einmal eindeutig aufzeigen.“

Auch wenn sich nach erster Sichtung der bisher vorliegenden Informationen keine Straftatbestände begründen ließen, wurde der Sachverhalt der Staatsanwaltschaft Berlin zur strafrechtlichen Bewertung vorgelegt. Die dortige Prüfung belegt die polizeiliche Erstbewertung und stellt klar, dass Straftatbestände in keiner Weise erfüllt werden. Hiervon unbenommen wurden bereits dienstrechtliche Konsequenzen gezogen.

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