Haftbefehl nach Tötungsdelikt in Reinickendorf

  • veröffentlicht am 03.10.2024 17:10 Uhr
  • Polizeibericht
Haftbefehl nach Tötungsdelikt in Reinickendorf
automatisch erstelltes Symbolbild des Polizeiberichts

Polizeimeldung vom 03.10.2024

Reinickendorf

Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Nr. 2015
Der 28-Jährige, der gestern Nachmittag im Beisein seines Rechtsanwalts von sich aus bei der Polizei angab, zwei Tage zuvor einen anderen Mann in einer Wohnung in der Antonienstraße in Reinickendorf getötet zu haben, befindet sich nun in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn einen Haftbefehl wegen des Verdachts des Totschlags erwirkt, der heute Nachmittag von einem Ermittlungsrichter erlassen und in Vollzug gesetzt wurde.
Der Tat vorangegangen sein soll nach bisherigen Erkenntnissen ein Streit. Im Rahmen dessen soll der Beschuldigte zu einem Messer gegriffen und auf den bislang noch nicht identifizierten Mann mehrfach in Tötungsabsicht eingestochen haben.
Die noch gestern Abend durchgeführte Sofortobduktion bestätigte, dass die Messerverletzungen todesursächlich waren. Ergebnisse der ergänzenden chemisch-toxikologischen und feingeweblichen Untersuchungen werden erst in einigen Wochen vorliegen. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Erstmeldung Nr. 2009 vom 2. Oktober 2024: Tötungsdelikt in Reinickendorf
Die 4. Mordkommission und die Staatsanwaltschaft Berlin haben heute Nachmittag die Ermittlungen zum Verdacht eines Tötungsdelikts in Reinickendorf übernommen. Am späten Mittag erschien ein 28-jähriger in Begleitung seines Rechtsanwaltes auf der Wache eines Polizeiabschnitts und gab an, eine Person in einem Mehrfamilienhaus in der Antonienstraße getötet zu haben. In der von ihm angegebenen Wohnung fanden zum Ort alarmierte Einsatzkräfte einen männlichen Leichnam mit Stichverletzungen. Die Ermittlungen dauern an.

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