Gemeinsame Verkehrsaktion gegen verkehrswidriges Halten und Parken

  • veröffentlicht am 08.11.2019 11:11 Uhr
  • Polizeibericht

Nr. 2665
Bei der gemeinsamen Verkehrsaktion in Berlin stehen nächste Woche das verkehrswidrige Halten und Parken auf Radwegen, Busspuren und in zweiter Reihe im Fokus. Die Ordnungsämter, die BVG und die Polizei Berlin werden vom 11. bis 15. November 2019 gezielte Schwerpunktkontrollen durchführen. Diese Kontrollen sollen zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen und für mehr gegenseitiges Verständnis, Miteinander und Rücksichtnahme im Straßenverkehr werben. Zu diesem Zweck wurde eine Vielzahl von Straßen ausgesucht, in denen Busspuren sowie Radwege und -schutzstreifen besonders häufig von Kraftfahrzeugen blockiert werden, beziehungsweise tagtäglich in zweiter Reihe gehalten und geparkt wird.

Berlins Innensenator Andreas Geisel sagt zu der gemeinsamen Aktion: „Parken in zweiter Reihe sowie auf Bus- und Radspuren ist egoistisch und rücksichtslos. Die Falschparker scheinen sich nicht bewusst zu sein, in welche Gefahr sie andere Verkehrsteilnehmer bringen. Die Polizei ahndet ohnehin täglich solche Verstöße, wird in den nächsten Tagen aber einen Schwerpunkt auf diese Delikte legen. Das unterstütze ich ausdrücklich. Ich wünsche mir auch einen Lerneffekt bei den Verursachern – ganz im Sinne der gegenseiteigen Rücksichtnahme. Die Straße gehört schließlich nicht einem alleine.“

Bei einer vergleichbaren fünftägigen Verkehrssicherheitsaktion im Frühjahr 2019 sind 6.484 Halt- und Parkverstöße festgestellt und geahndet worden. In 288 Fällen mussten Kraftfahrzeuge zur Gefahrenabwehr kostenpflichtig umgesetzt werden.

Um sich die lästige Parkplatzsuche zu ersparen werden täglich, vor allem in den Innenstadtbezirken, Rad- und Busspuren häufig aus meist eigennützigen Motiven zugeparkt. Die gefährlichen Folgen insbesondere für Radfahrende machen sich die Autofahrerinnen und Autofahrer selten bewusst. Regelmäßig werden Radfahrende dadurch zu risikoreichen Ausweichmanövern in den schnellen Fließverkehr gezwungen. Die Falschparkenden sehen ihr Fehlverhalten dann häufig auch nur als Kavaliersdelikt und spielen es mit der Begründung, nur kurzfristig geparkt haben zu wollen, gern herunter. Auch die erheblichen Behinderungen des BVG-Linienverkehrs und die Verzögerung in den Fahrplänen werden billigend in Kauf genommen. Vor diesen Hintergründen sollen Betroffene während der Aktion für die Folgen ihres rücksichtslosen Verhaltens in Gesprächen sensibilisiert werden. Unabhängig davon werden Verstöße konsequent mit Verwarnungsgeldern in Höhe von 10 bis 35 € geahndet und Fahrzeuge, sofern kein Verantwortlicher kurzfristig erscheint, konsequent gebührenpflichtig umgesetzt. Hierfür entstehen je nach Fahrzeugart zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu 369 €.

Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auf Radwegen und Busspuren sowie in zweiter Reihe weder kurzfristig gehalten noch geparkt werden darf. Auch auf markierten Radschutzstreifen auf der Fahrbahn darf nicht geparkt werden.

Ähnliche Polizeiberichte aus Berlin

Hol dir unsere App für zusätzliche Feuerwehrberichte und Polizeiberichte aus allen Medien!

Download