Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Nr. 2572
Wegen einer mutmaßlich rechtsextremistisch motivierten Attacke auf Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) und anschließenden massiven Widerstandshandlungen gegen einschreitende Polizeibedienstete wurden gestern Nachmittag vier junge Männer im Alter von 16, 18 und zwei Mal 19 Jahren festgenommen.
Gegen Mittag sollen die vier Tatverdächtigen, die mutmaßlich der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, angereist sein, um bei geplanten Demonstrationen in körperliche Auseinandersetzungen mit „Linken“ einzutreten. An einer Bushaltestelle in Lankwitz sollen sie bereits zufällig auf SPD-Mitglieder an einem Informationsstand getroffen sein. Beim Besteigen eines Busses sollen zwei der Beschuldigten – im Einvernehmen mit den beiden anderen – zunächst die Mützen von zwei SPD-Mitgliedern demonstrativ auf den Boden geworfen, dann beide unter anderem als „linke Zecken“ beleidigt und diese körperlich attackiert haben. Beide sollen daraufhin zu Boden gegangen sein. Auf einen von ihnen sollen die Angreifer weiterhin eingeschlagen und auch mehrfach mit sogenannten „Springerstiefeln“ massiv gegen dessen Kopf und Rumpf getreten haben.
Die Angriffe konnten nach Einschreiten von zwei unmittelbar vor Ort befindlichen Polizeibeamten nur durch Hinzuziehung weiterer Einsatzkräfte unterbunden werden.
Einer der Polizeibeamten wurde durch einen Tatverdächtigen zunächst rassistisch beleidigt und dann mit einer Glasscherbe im Gesicht verletzt, ein anderer erlitt eine Fraktur an der Mittelhand. Beide Beamte sowie das verletzte SPD-Mitglied wurden ins Krankenhaus gebracht, konnten nach ambulanter Behandlung aber wieder entlassen werden.
Die Ermittlungen haben der Polizeiliche Staatsschutz der Polizei und die Staatsanwaltschaft Berlin übernommen. Die vier Tatverdächtigen wurden festgenommen, bezüglich aller wurden durch die Staatsanwaltschaft Anträge auf Erlass von Untersuchungshaftbefehlen wegen Wiederholungsgefahr gestellt. Eingeordnet werden die Taten als zwei Fälle der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung, in einem Fall in Tateinheit mit tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall.