Festnahme wegen des Verdachts des versuchten Totschlags

  • veröffentlicht am 26.03.2020 14:03 Uhr
  • Polizeibericht

Berlin / Nordrhein-Westfalen
Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Nr. 0729
Intensivfahnder der Polizei Berlin nahmen in der vergangenen Nacht gemeinsam mit Spezialkräften der Polizei aus Nordrhein-Westfalen im Landkreis Mettmann einen 19-Jährigen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags fest. Der junge Mann steht im Verdacht, in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2020 einen 20-Jährigen in einem BVG-Bus in Steglitz durch mehrere Messerstiche so schwer verletzt zu haben, dass dieser notoperiert werden musste. Die 7. Mordkommission beim Landeskriminalamt hatte hierzu die Ermittlungen übernommen. Dem Festgenommenen, der in Berlin bereits als polizeilicher Intensivtäter geführt wird, soll noch heute der Haftbefehl verkündet werden. Die Ermittlungen dauern an.

Erstmeldung Nr. 0349 vom 9. Februar 2020: 20-Jähriger bei Auseinandersetzung lebensgefährlich verletzt
Bei einer Auseinandersetzung in Steglitz in der vergangenen Nacht, an der laut Zeugen bis zu 20 Personen beteiligt gewesen sein sollen, wurde ein 20-Jähriger durch mehrere Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Nach derzeitigen Erkenntnissen war es gegen 22.50 Uhr in der Schloßstraße aus noch nicht abschließend geklärten Gründen zu der Auseinandersetzung gekommen, im Zuge derer der 20-Jährige von einem oder mehreren Tätern schwer verletzt wurde. Der Verletzte war daraufhin in einen Bus geflüchtet und soll hier von mehreren Verfolgern weiterhin attackiert worden sein, die sich dann vor Eintreffen der inzwischen alarmierten Polizei entfernten. Der Verletzte hatte sich selbständig in ein Krankenhaus begeben, wo er notoperiert werden musste. Sein Zustand soll inzwischen stabil sein. Alarmierte Polizeikräfte nahmen in der Nähe der Schloßstraße zwei 15- und 18-Jährige vorläufig fest, die an der Auseinandersetzung beteiligt waren. Beide wurden für die Kriminalpolizei der Direktion 4 eingeliefert. Die Ermittlungen zu den weiteren Beteiligten sowie zu den Hintergründen der Auseinandersetzung dauern an.

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