Durchsuchungsmaßnahmen in einer Berliner Tierklinik wegen des Verdachts von schwerwiegenden Verstößen nach dem Tierschutzgesetz

  • veröffentlicht am 13.03.2020 13:03 Uhr
  • Polizeibericht

Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Nr. 0628
Das zuständige Fachkommissariat für gewerbliche Tierschutzdelikte des Landeskriminalamtes Berlin hat gestern ab 10 Uhr auf richterliche Anordnung in einer tierärztlichen Klinik für Hunde, Katzen und andere Haustiere durchsucht. Das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Straftaten nach dem Tierschutzgesetz wurde durch vorangegangene Überprüfungen der zuständigen Ordnungsbehörden ausgelöst.
Gegenstand der Ermittlungen sind amtliche Feststellungen, dass die dort eingelieferten Tiere bei schwerwiegenden Operationen ohne die erforderliche Schmerzausschaltung mit vorgesehenen Betäubungsmitteln und nur mit Narkosemitteln zur Herstellung der Bewusstlosigkeit und Bewegungsunfähigkeit behandelt wurden. Die Folge solcher Operationen ohne Schmerzausschaltung können eine erhöhte Infektionsrate, schlechtere Wundheilung, verlängerte Genesungszeit und die Entwicklung chronischer Folgeschmerzen sein. Es erfolgte eine ordnungsbehördliche Untersagung dieser Operationsweise an die sich die Verantwortlichen nicht gehalten haben sollen.
Die polizeilichen Maßnahmen fanden im Beisein des zuständigen Veterinäramtes statt. Es wurde umfangreiches Beweismaterial zur Auswertung des Umfangs und der konkreten Verantwortlichkeiten der einzelnen Taten beschlagnahmt. Die Ermittlungen dauern an.

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