Durchsuchung nach Bedrohung und Beleidigung beim Livestreaming

  • veröffentlicht am 08.04.2022 16:04 Uhr
  • Polizeibericht

Gemeinsame Meldung Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin
Berlin/Saarland
Nr. 0777
Nach intensiven Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft Berlin im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz sowie Bedrohung und Beleidigung erfolgten heute Durchsuchungsmaßnahmen bei einem 21-Jährigen im Saarland. Seit Januar 2021 ermittelt die Polizei Berlin bereits im Zusammenhang mit Geschehnissen beim Livestreaming über bekannte Streaming-Plattformen. Betroffen sind sechs sogenannte Influencer und Influencerinnen, drei aus Berlin, einer aus Baden-Württemberg sowie zwei Personen aus der Schweiz. Während des Livestreamings dieser Personen erhielten sie plötzlich beleidigende sowie bedrohende Anrufe, die über falsche, vorgetäuschte Rufnummern abgegeben wurden. Weiterhin wurden ihnen Pizzen und drogenähnliche Stoffe geliefert, die sie nicht bestellt hatten. Das Ziel war, durch diese Dinge die Live-Streams nachhaltig zu stören. Bei den beiden betroffenen Personen aus der Schweiz gingen der oder die Täter noch weiter, indem sie bei ihnen an den Haus- und Wohnungstüren Morddrohungen sowie Hakenkreuze ansprühten und zusätzlich Brandanschläge ankündigten, so dass beide in der Konsequenz ihre Wohnsitze ändern mussten.
Nach einem anonymen Hinweis wurde ein Tatverdächtiger, der hier genannte 21-Jährige, ermittelt, der für einen Dienstleister eines Bezahlungsunternehmens arbeitete und dadurch Zugriff auf Daten der Betroffenen hatte, die nicht öffentlich bekannt waren. Er soll, bevor die Bedrohungen gegen die Influencerinnen und Influencer losgegangen waren, auf die sensiblen Daten zugegriffen haben. Des Weiteren soll der Tatverdächtige auf insgesamt 70 weitere Daten von Personen des öffentlichen Lebens zugegriffen haben.
Bei der heutigen Durchsuchung bei dem jungen Mann, die gegen 6.45 Uhr in Zusammenarbeit mit der Polizei Saarland begann, beschlagnahmten die Ermittlerinnen und Ermittler Beweismittel in Form von Datenträgern, die nun noch ausgewertet werden müssen. Der 21-Jährige wurde erkennungsdienstlich behandelt und kam anschließend wieder auf freien Fuß. Die weiteren Ermittlungen, auch zu etwaigen Mittätern, dauern an.

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