Am 30. September ist Bewerbungsschluss für den Ausbildungsstart im Frühjahr 2020

  • veröffentlicht am 24.09.2019 11:09 Uhr
  • Polizeibericht

Nr. 2309
Die Polizei Berlin teilt mit, dass Bewerbungen für den Einstellungsjahrgang Frühjahr 2020 nur noch bis zum 30. September 2019 über das Online-Bewerbungsportal angenommen werden. Ab dem 1. Oktober 2019 öffnet dann das Online-Bewerbungsportal wieder für Bewerbungen. Bewerben kann man sich dann für den Einstellungsjahrgang Herbst 2020. Interessierte haben die Möglichkeit, sich für eine Ausbildung oder ein Studium bei der Polizei Berlin zu bewerben. Eingestellt werden voraussichtlich insgesamt 312 Anwärter/innen im mittleren Dienst der Schutzpolizei, darunter auch Lebensältere (30 – 39 Jahre) sowie 210 Anwärter/innen im gehobenen Dienst der Schutz- und 90 im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Bei erfolgreicher Absolvierung des Einstellungstests sowie der ärztlichen Untersuchung beginnen beide Ausbildungszweige dann am 1.Oktober 2020.

Bewerber/innen für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei können im Online-Bewerbungsbogen vermerken, dass die Bewerbung auch für den mittleren Dienst berücksichtigt werden kann. Bei Bewerbungen für die Kriminalpolizei kann der Wunsch angegeben werden, auch für den gehobenen Dienst der Schutzpolizei berücksichtigt zu werden.

Einstellungsvoraussetzungen der Polizei Berlin:

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der eines Mitgliedslandes der
    EU (für Angehörige anderer Nationalitäten gelten Sonderregelungen – einfach
    bei unserer Berufsinfo, Tel. 030-3323003 oder 030-4664-793260, nachfragen)
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • Besitz der Fahrerlaubnis für Pkw mit Schaltgetriebe (muss spätestens während
    der Ausbildung erworben werden)
  • Fähigkeit, mindestens 200 Meter ohne Unterbrechung schwimmen zu können
    und Vorlage eines entsprechenden Nachweises
  • Nachweis, dass man den körperlichen Anforderungen des anspruchsvollen
    Polizeivollzugsdienstes in jeder Hinsicht gewachsen ist
  • Bestehen der Einstellungsprüfung
  • Bestehen der polizeiärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung
  • einwandfreier Leumund (insbesondere keine Vorstrafen)
  • Einhaltung der Vorgaben zu Tätowierungen und anderen Körpermodifikationen
    (siehe Hinweise auf der Homepage: www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/bewerbung-einstellung/)
  • Zusätzlich für den mittleren Dienst der Schupo:
  • Schulabschluss: mindestens erweiterte Berufsbildungsreife
  • 16 bis 29 Jahre alt
  • oder 30 – 39 Jahre alt (lebensältere Bewerber/innen), dann zwingend mit
    Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung und zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit
  • Zusätzlich für den gehobenen Dienst der Schupo/Kripo
  • Schulabschluss: mindestens die Fachhochschulreife oder gleichwertig
  • max. 31 Jahre alt

Details und Ausnahmeregelungen finden Sie unter dem Link www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/bewerbung-einstellung

Ähnliche Polizeiberichte aus Berlin

Hol dir unsere App für zusätzliche Feuerwehrberichte und Polizeiberichte aus allen Medien!

Download