Allgemeinverfügung zum 51. BMW Berlin-Marathon - Waffen- und Messerverbot im Bezirk Mitte

  • veröffentlicht am 19.09.2025 10:09 Uhr
  • Polizeibericht

Polizeimeldung vom 19.09.2025

Mitte

Nr. 2172
Für das kommende Wochenende, an dem der 51. BMW Berlin-Marathon stattfindet, hat die Polizei Berlin eine temporäre Allgemeinverfügung zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen.

Gemäß § 17 Absatz 1 Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG Berlin) in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Berlin (VwVfG BE) und § 35 Satz 2 VwVfG ist das Mitführen von Waffen und Messern in einem begrenzten Bereich des Bezirks Mitte vom 20. bis 21. September 2025, jeweils von 6 Uhr bis 17 Uhr, untersagt.

Der betroffene Bereich erstreckt sich über zentrale Abschnitte entlang der Marathonstrecke im Bezirk Mitte, darunter:

  • Bahntrasse im Bereich Lüneburger Straße (Paulstraße bis Friedrichstraße)
  • Friedrichstraße bis Behrenstraße
  • Behrenstraße bis Ebertstraße
  • Ebertstraße bis Potsdamer Platz
  • Potsdamer Platz bis Potsdamer Straße
  • Sharounstraße, Herbert-von-Karajan-Straße bis Tiergartenstraße
  • Tiergartenstraße bis Hofjägerallee
  • Hofjägerallee bis Großer Stern
  • Spreeweg über Lutherbrücke bis Paulstraße und zurück zur Bahntrasse

Das Messer- und Waffenverbot betrifft neben allen Arten von Messern (darunter zum Beispiel Küchen-, Taschen-, Gebrauchsmesser) insbesondere auch Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen). Auch Personen mit einem sogenannten Kleinen Waffenschein dürfen ihre SRS-Waffen nicht führen. Für Polizei-, Rettungs- und andere Einsatzkräfte sowie zum Beispiel Beschäftigte gastronomischer Betriebe sind in der Verordnung Ausnahmen formuliert.

Ein Mitführen eines der oben genannten Gegenstände liegt vor, wenn dieser mit der Möglichkeit eines jederzeitigen unmittelbaren Zugriffs am Körper oder in der am Körper getragenen Kleidung oder Tasche oder in sonstiger Weise körpernah aufbewahrt wird.

Bei Zuwiderhandlungen wird die sofortige Sicherstellung und Vernichtung der mitgeführten Gegenstände angekündigt. Die Polizei behält sich die Anwendung von unmittelbarem Zwang zur Durchsetzung der Maßnahmen vor.

Die Allgemeinverfügung, ihre Begründung und der Lageplan können auf folgenden Polizeiabschnitten eingesehen werden:
  • Polizeiabschnitt 27, Perleberger Straße 61a, 10559 Berlin
  • Polizeiabschnitt 28, Alt-Moabit 145, 10557 Berlin
  • Polizeiabschnitt 56, Brunnenstraße 175, 10119 Berlin

Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben.

  • Allgemeinverfügung vom 09. September 2025 (Auszug Amtsblatt von Berlin Nr. 39 vom 19.09.2025)

    PDF-Dokument (1.2 MB)

Hinweise und Informationen am Marathonwochenende erhalten Sie unter Verkehr zum Berlin-Marathon am Wochenende 20./21.09.2025 und auf den bekannten digitalen Kanälen der Polizei Berlin.

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