Die Nutzung öffentlicher Flächen in den entsprechenden Bereichen ist für öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel nicht gestattet. Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (auch solchen mit Sonder- und Ausnahmegenehmigungen gemäß StVO), Fahrrädern, motorisierten Zweirädern, von elektrobetriebenen Fahrzeugen aller Art oder mobilen Behältnissen (insbesondere Kleidercontainer, Müllbehälter etc.) ist in den genannten Bereichen während der angegebenen Zeiten untersagt. Bereits dort abgestellte Gegenstände werden bei Nichtentfernen in den genannten Zeiträumen aus den bezeichneten Bereichen entfernt.
So Sie die Möglichkeit haben, empfehlen wir, die betroffenen Straßenzüge weiträumig zu umfahren.
Eine Übersicht zur räumlichen Ausdehnung und weitergehende Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Datei zur Allgemeinverfügung (Kartenmaterial: Copyright Goodview).
Die Allgemeinverfügung, die Begründung und die Lagepläne können auf dem Polizeiabschnitt 51, Wedekindstraße 10, 10243 Berlin eingesehen werden.