Allgemeinverfügung anlässlich des zweiten nationalen Veteranentages – Einschränkungen im Berliner Regierungsviertel

  • veröffentlicht am 17.06.2026 16:06 Uhr
  • Polizeibericht

Polizeimeldung vom 17.06.2026

Mitte

Nr. 0727
Anlässlich des in Mitte stattfindenden zweiten nationalen Veteranentages wird es zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen und Verkehrssperrungen kommen. Betroffen sind am Sonntag, den 21. Juni 2026, in der Zeit von 8 bis 20 Uhr unter anderem folgende Bereiche: Ludwig-Erhard-Ufer bis zur Wasserbegrenzung, Spreebogenpark, Otto-von-Bismarck-Allee sowie Adele-Schreiber-Krieger-Straße zwischen Willy-Brandt-Straße und Luisenstraße, Konrad-Adenauer-Straße zwischen Otto-von-Bismarck-Allee und Paul-Löbe-Allee, Westseitige Häuserflucht sowie Grünflächen- und Wasserbegrenzung (Marschallbrücke) der Luisenstraße sowie Wilhelmstraße, zwischen Otto-von-Bismarck-Allee und Dorotheenstraße (ausschließlich westlicher Gehweg), Annemarie-Renger-Straße zwischen Otto-von-Bismarck-Allee und Paul-Löbe-Allee einschließlich des Vorplatzes am Bundeskanzleramt, Forum vor dem Bundeskanzleramt, Platz der Republik, Paul-Löbe-Allee zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Heinrich-von-Gagern-Straße, Heinrich-von-Gagern-Straße zwischen Scheidemannstraße und Willy-Brandt-Straße sowie Otto-von-Bismarck-Allee, Dorotheenstraße zwischen Wilhelmstraße und Ebertstraße, Scheidemannstraße zwischen Ebertstraße und Yitzhak-Rabin-Straße/Heinrich-von-Gagern-Straße, Teilstück der Ebertstraße, zwischen Scheidemannstraße/Dorotheenstraße und Platz des 18. März, Grünfläche im Tiergarten zwischen Scheidemannstraße, Ebertstraße und einschließlich Simsonweg.

Sofern Sie die Möglichkeit haben, empfehlen wir, die betroffenen Straßenzüge weiträumig zu umfahren.

Um als berechtigte Person die abgesperrten Bereiche reibungslos betreten zu können, führen Sie bitte Ihr Personaldokument und Ihren Dienst- oder Betriebsausweis als Legitimation bei sich.

Die Nutzung des Gemeingebrauchs öffentlicher Flächen für öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel ist in den fest definierten Bereichen nicht gestattet.

Das Abstellen von Kraftfahrzeugen (auch solchen mit Sonder- und Ausnahmegenehmigungen gemäß StVO), Fahrrädern, motorisierten Zweirädern, allen Arten von elektrobetriebenen Fahrzeugen oder mobilen Behältnissen (insbesondere Kleidercontainer, Müllbehälter, etc.) ist in diesen Bereich und den festgeschriebenen Zeiten untersagt.

Bereits dort abgestellte Gegenstände im Sinne des vorstehenden Satzes sind in den genannten Zeiträumen vom Gemeingebrauch öffentlicher Flächen der bezeichneten Bereiche zu entfernen.

Die Allgemeinverfügung und der Lageplan, der die räumliche Ausdehnung zeigt, können an folgender Polizeidienststelle eingesehen werden:

Polizeiwachdienststelle A 28, Alt-Moabit 145, 10557 Berlin

  • Allgemeinverfügung anlässlich des nationalen Veteranentages

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